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Verfassungsschutz wusste nichts über Gruppe Freital

Der Behördenpräsident spricht über einen gescheiterten Anwerbeversuch – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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© Robert Michael

Von Karin Schlottmann

Der Tonfall klingt ein wenig anbiedernd, fast kumpelhaft. Wenn er etwas mitteilen wolle, könne er das gern tun, sagt der Chatpartner zu Timo S. Er fordert offensichtlich Informationen, dann könne er helfen. Die ganze Sache sei eine Nummer zu groß „für Euch“. „Ach Timo, was sollen wir mit Dir machen?“ Für ihn klinge dieser Dialog wie der Anbahnungsversuch eines Verfassungsschutz-Mitarbeiters, sagte Rechtsanwalt Michael Sturm am Freitag im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe Freital.

Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath wies die Vermutung zurück. Der sächsische Verfassungsschutz habe nie Kontakt zu einem der acht Angeklagten gehabt, sagte der Zeuge vor dem Oberlandesgericht Dresden. Den rätselhaften Dialog zwischen dem Unbekannten und Timo S. kenne er nicht. Seine Behörde habe auch keine Kontakte zu dem Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham unterhalten, sagte Meyer-Plath. Abraham war nach Angaben eines der Angeklagten vollwertiges Mitglied der Gruppe Freital. Vor Gericht verweigerte er im Frühjahr die Zeugenaussage, weil die Bundesanwaltschaft gegen ihn ermittele.

Mit einem Aussteiger aus der Gruppe habe der Verfassungsschutz ein Mal Kontakt gehabt, sagte Meyer-Plath auf Nachfrage des Gerichts. Die Behörde habe versucht, herauszufinden, ob Torsten L. bereit gewesen wäre, mit dem Verfassungsschutz zusammenzuarbeiten. Es sei jedoch nicht zu einer Kooperation gekommen. Versuche des Nachrichtendienstes, weitere Kontakte herzustellen, seien „nicht positiv beantwortet“ worden. Einzelheiten des Treffens zwischen Verfassungsschutz und dem früheren Mitglied der Gruppe Freital wollte Meyer-Plath unter Berufung auf seine beschränkte Aussagegenehmigung nicht öffentlich preisgeben. Das Gericht setzte die Vernehmung des Verfassungsschutzpräsidenten hinter verschlossenen Türen fort. Es stelle eine Gefahr für die Staatssicherheit dar, wenn der Zeuge öffentlich über Methodik und Vorgehensweise des Nachrichtendienstes bei dem Anbahnungsgespräch sprechen würde, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann.

Torsten L. hatte der Gruppe zunächst angehört und war an einem schweren Überfall auf andere Jugendliche beteiligt. Nach dem Angriff auf das Wohnprojekt Mangelwirtschaft in Dresden mit Sprengkörpern und Buttersäure war er zur Polizei gegangen und hatte den Beamten entscheidende Hinweise auf die Gruppe geliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt beging die Gruppe Freital in immer kürzeren Abständen Anschläge, ohne dass die Ermittlungsbehörden eingreifen konnten. Die Staatsanwaltschaft hatte Torsten L. für seine Aussage Vertraulichkeit zugesichert. Die Polizei vermittelte ihn später an den Verfassungsschutz.

Meyer-Plath sagte, im Sommer 2015 habe seine Behörde eine „sehr dynamische Phase asylfeindlicher Proteste“ verfolgt und sei mit einer Vielzahl von Gruppenstrukturen mit wechselnden Bezeichnungen konfrontiert worden. Einzelne Facebook-Seiten wie „Widerstand Freital“ habe der Verfassungsschutz nicht systematisch beobachtet.