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Vergebliches Warten

Sie haben die Haltestelle fast vor der Haustür. Trotzdem müssen zwei Kinder aus Nelkanitz bis ins Nachbardorf laufen, um mit dem Bus in die Schule zu fahren.

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© Dietmar Thomas

Von Cathrin Reichelt

Mochau. Für Laura Mack sind es etwa 200 Meter Fußweg bis zur Bushaltestelle in Nelkanitz. Pascal Rentzsch hat mit rund 50 Metern einen noch kürzeren Weg. Doch würden die beiden an dieser Haltestelle warten, würden sie nie in der Oberschule Roßwein ankommen. Denn der Schulbus fährt nicht durch Nelkanitz. Er hält nur im benachbarten Beicha. Also müssen die beiden den reichlichen Kilometer dorthin laufen.

Pascal hatte das Problem bereits im vergangenen Jahr. Er geht ab Montag in die sechste Klasse. Laura besuchte bisher die Grundschule Mochau und ist nun eine Fünftklässlerin. Lauras Mutter Sylvia Mack hat sich anfangs keine Gedanken darüber gemacht, wie ihre Tochter zur Oberschule kommt. Für sie war klar: mit dem Schulbus, der dann in Nelkanitz hält. Denn Pascals Vater Sven Biedermann hatte bereits im vergangenen Schuljahr darum gekämpft, dass der Schulbus den einen Kilometer weiter fährt. Damals habe er vom Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) die Auskunft erhalten, dass bei einem Kind kein Bedarf für die Weiterfahrt des Busses bestehe, erst ab zwei Kindern. Die Zwischenzeit, bis ein zweites Kind dazukommt, müsse die Familie überbrücken. Allerdings erklärt der Geschäftsführer des ZVMS Harald Neuhaus auf Anfrage des Döbelner Anzeigers, dass es keine Regelung gebe, ab welcher Anzahl der zu befördernden Kindern ein Bus eingesetzt wird.

Beförderung abgelehnt

Mit der Anmeldung von Laura an der Roßweiner Oberschule Ende Februar hat Sylvia Mack beim Verkehrsverbund den Antrag für eine Schülerverbundkarte für die Strecke von Nelkanitz bis Roßwein gestellt. Erst Mitte Juli, zwei Wochen vor Schuljahresbeginn, sei ihr mitgeteilt worden, dass Laura keinen Anspruch auf eine Buskarte habe, weil es bis Nelkanitz keine Schulbuslinie gibt. Der Hinweis, dass der Bus bis Beicha fährt, fehlte. Trotzdem beantragte die Mutter vorsichtshalber eine solche Karte. Gleichzeitig wandte sie sich schriftlich an den Verkehrsverbund. In dem Brief schildert sie die Probleme, die den Familien entstehen und die Gefahren, die sie sehen.

Die Eltern arbeiten und haben keine Möglichkeit, Laura und Pascal jeden Morgen nach Beicha zu bringen. Die Kinder müssen also laufen – oder mit dem Rad fahren und das den gesamten Tag über in Beicha stehenlassen. „Es gibt auf dieser öffentlichen Straße weder einen Fußweg noch eine Straßenbeleuchtung und auf der gesamten Strecke nicht ein Haus. Dafür aber Felder und Wiesen“, beschreibt Sylvia Mack den Weg. Sie weist auch auf den Fall Anneli aus dem Landkreis Meißen hin und drückt damit die Angst um ihre eigene Tochter aus. Um pünktlich in der Schule zu sein, müssen die Kinder kurz vor sechs Uhr morgens loslaufen, bei Wind und Wetter, mit Ranzen und teilweise Sporttasche.

Laut Gesetz sind zwar drei Kilometer Fußweg zur Schule zumutbar. Trotzdem verstehen die Familien nicht, weshalb der Bus den einen Kilometer bis nach Nelkanitz nicht fahren kann. Der Grund scheint die Schulwahl zu sein. Zwar ist die ab der weiterführenden Schule frei. Das gilt aber nicht in Bezug auf die Beförderung zur Schule. Laut Satzung des Verkehrsverbundes werden die Kinder in die nächstgelegene Schule gebracht. In dem Dokument heißt es: „Die nächstgelegene Schule im Sinne dieser Satzung ist die Schule der gewählten Schulart, die aufnahmefähig ist, den vom Schüler angestrebten Bildungsweg und Bildungsgang anbietet und die vom Schüler von seiner Wohnung aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann.“ Das wäre in diesem Fall die Oberschule in Döbeln Nord. Nach Döbeln fährt ein Linienbus, der auch in Nelkanitz hält. Die Wahl der Familien ist aber aus verschiedenen Gründen auf die Oberschule Roßwein gefallen. Außerdem hat Sven Biedermann ausgerechnet, dass der Fahrweg von Nelkanitz nach Roßwein um hundert Meter kürzer ist als nach Döbeln. Daraufhin hat er die Antwort erhalten, dass nicht der Fahr-, sondern der Fußweg für die Berechnung des Weges zugrunde gelegt werde. Das ist für die Eltern nicht nachvollziehbar. Neuhaus verweist in diesem Zusammenhang auf die Schülerbeförderungssatzung, in der tatsächlich steht: „Die Mindestentfernung ist die kürzeste öffentliche Wegstrecke (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule.“

Eltern würden zusätzlich zahlen

Die Familien wollen keine Sonderbehandlung. Sie wären auch bereit, für den „Umweg“ des Busses zusätzlich zu zahlen. Bei einer Nachfrage von Sylvia Mack beim Verkehrsverbund habe sie von einer sehr verständnisvollen Mitarbeiterin die Auskunft erhalten, dass die Entscheidung nicht beim VMS liege, sondern beim Landkreis Mittelsachsen, da er den Preis der Schülertickets fördert. Auf eine entsprechende Anfrage des Döbelner Anzeigers verweist der Pressesprecher auf den Verkehrsverbund.

Dessen Geschäftsführer macht den Familien keine Hoffnung. „Für die Kinder aus Nelkanitz ist die Oberschule Döbeln die nächstgelegene Schule, zu der es eine zumutbare ÖPNV-Verbindung gibt, die mit der Schülerverbundkarte genutzt werden kann“, so Neuhaus. Die Oberschule Roßwein sei nicht die nächstgelegene Schule.Die Eltern seien vom ZVMS darauf hingewiesen worden, dass zu den Schulzeiten der Oberschule Roßwein keine ÖPNV-Verbindungen von Nelkanitz nach Beicha mit der nächstgelegenen Haltestelle vorhanden ist. „Der Weg von Nelkanitz nach Beicha und zurück ist daher von den Eltern zu organisieren und abzusichern, da diese ausdrücklich auf die Schülerverbundkarte bestanden haben“, erklärt der Geschäftsführer und betont noch einmal: „Aufgrund der Tatsache, dass die Schule in Roßwein nicht die nächstgelegene Schule ist, übernimmt der ZVMS nach der Schülerbeförderungssatzung nicht die Organisation der Beförderung zwischen dem Wohnort und der Haltestelle in Beicha.“

Die Kosten, einen Bus über Nelkanitz verkehren und dort wenden zu lassen, würden weder vom Landratsamt noch von der Stadt Roßwein übernommen.