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Vergleich im Bachmann-Prozess

Ein Dresdner Verein wurde vom Pegida-Chef als kriminell dargestellt. Dieser wehrte sich erfolgreich vor Gericht.

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© Robert Michael

Alexander Schneider

Dresden. Wieder ein Prozess ohne Lutz Bachmann, der sich mit Veröffentlichungen auf Facebook neuen Ärger eingehandelt hat.

Dieses Mal wurde der Dresdner Verein Mission Lifeline von dem 43-jährigen Pegida-Anführer diskreditiert. Ende November 2016 postete Bachmann unter anderem, bei dem Verein handele es sich um „Gesetzesbrecher“, es sei eine kriminell agierende, private Schlepperorganisation. Hintergrund von Bachmanns Post war ein Ingenieur, der angekündigt hatte, für jeden Teilnehmer der montäglichen Pegida-Demo werde er fünf Cent für Mission Lifeline spenden. So erfülle die ungeliebte Versammlung wenigstens einen guten Zweck. Mission Lifeline sammelt für ein Schiff, mit dem der Verein im Mittelmeer Flüchtlinge in Seenot retten will.

Vereinschef Axel Steier verklagte Bachmann und den Pegida Förderverein auf Unterlassung vor dem Landgericht Dresden. Während Steier also am Dienstagnachmittag mit Anwalt Johannes Lichdi auf der Klägerbank Platz nahm, wurde die Beklagtenseite allein von Bachmanns Anwältin Katja Reichel vertreten. Ihr Mandant, der am Vorabend noch bei der Pegida-Demo gesprochen hatte, saß wohl längst wieder in seinem Flieger zurück nach Teneriffa.

Nach kurzer Diskussion mit Zivilrichterin Heike Kremz – einige strittige Äußerungen könnten von Meinungsfreiheit gedeckte Werturteile und keine falschen Tatsachenbehauptungen sein – schlossen die Parteien einen Vergleich miteinander. Demnach wird Bachmann die bereits gelöschten Posts unterlassen und nicht erneut verbreiten. Den Vergleich könnte begünstigt haben, dass Richterin Kremz andeutete, die Kosten den Prozessbeteiligten je zur Hälfte in Rechnung zu stellen.

Das genau ist der Punkt, der dem Kläger Bauchschmerzen bereitet. „Wir haben uns heute durchgesetzt“, sagte Steier. „Nun würden wir es begrüßen, wenn wir uns als die Geschädigten nicht auch noch an den Kosten beteiligen müssen.“ Bachmanns Post sei ehrverletzend. Er habe damit jedoch nicht nur dem Vereinszweck geschadet, Spenden zu sammeln, um Menschenleben zu retten. Steier: „Wir müssen wegen dieser Äußerungen Angst haben, Opfer von Lynchjustiz zu werden.“ Der Sprengstoffanschlag auf eine Dresdner Moschee im September 2016 sei wohl auch eine solche Form der Lynchjustiz gewesen. Der Verein behält sich daher vor, die Kostenentscheidung anzufechten.

Nur wenige Tage nach den jetzt strittigen Facebook-Posts wurde Bachmann in einem Berufungsprozess am Landgericht Dresden wegen Volksverhetzung verurteilt. Der 43-Jährige hatte im September 2014, noch vor der Pegida-Gründung, in einer öffentlichen Facebook-Diskussion Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Dreckspack“ und „Gelumpe“ bezeichnet. Dafür musste der vielfach Vorbestrafte eine Geldstrafe von 9 600 Euro (120 Tagessätze zu 80 Euro) zahlen.