Dresden
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Verhängnisvolles Trinkgelage in Dresden

Ein mehrtägiger Alkoholabsturz endete für eine 38-Jährige in der Klinik – und der Bekannte hat ihr Konto abgeräumt. 

Von Alexander Schneider
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© Fabian Deicke

Sie lernten sich im Oktober vergangenen Jahres bei einer Trinker-Therapie kennen. Doch schon im Dezember haben sich Heiko M. (37) und Andrea B. (38) privat getroffen, um kollektiv Alkohol in rauen Mengen zu vernichten. Die beiden Alkoholiker wurden dabei in M.s Wohnung in der Michelangelostraße noch von manch anderer Kehle unterstützt. Am Ende soll nicht nur einer der Gäste M.s Wohnung demoliert haben – für die zierliche Andrea B. endete der Marathon in der Notaufnahme einer Dresdner Klinik. Sie hatte viereinhalb Promille Alkohol intus, als sie vom Rettungsdienst eingeliefert wurde.

Einige Zeit später entdeckte die Frau, dass sie nicht alle Sachen bei sich hatte. Unter anderem fehlte ihre EC-Karte, mit der sie ihren Kumpel zum Nachschub-Holen geschickt hatte. Aus diesem Grund stand Heiko M. am Montag vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte Andrea B. dem Deutschen ihre EC-Karte samt PIN gegeben, damit er am Sparkassen-Automaten 50 Euro abhebt und damit bei Netto Hochprozentiges einholt. Tatsächlich hat M. die Karte jedoch an den folgenden beiden Tagen mehrfach eingesetzt und das Konto der Frau abgeräumt. Insgesamt hat er 1 500 Euro aus dem Automaten gezogen.

„Das stimmt“, sagte Heiko M. Er versuchte, die Verantwortung auch auf eine heute 18-Jährige zu schieben, die ihn damals begleitet habe. „Sie sagte, ,guck mal, was die auf dem Konto hat. Wir können mehr abheben‘“, sagte M. Er habe das dann auch getan, und auch von dem Geld Alkohol und E-Zigaretten gekauft. Einen Teil habe die 18-Jährige bekommen.

M. ist mehrfach vorbestraft und seit Jahren massiv alkoholabhängig. Seit Anfang des Jahres ist er noch bis November 2020 im Krankenhaus Arnsdorf untergebracht. „Aus Eigenschutz“, sagte Verteidiger Alexander Hübner. Wenn er weiter so trinke habe sein Mandant nicht mehr lange zu leben. Hübner bedauerte, dass M. der Geschädigten das Geld nicht zurückzahlen könne. Er erhalte gerade einmal 120 Euro Taschengeld monatlich.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten, der nur eingeschränkt steuerungsfähig ist, wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 600 Euro.