Von Rolf Hill
Das hiesige Amtsgericht hat jetzt ein Verfahren gegen eine junge Zittauerin begonnen. Wie aus der Anklageschrift des Staatsanwaltes hervorging, hatte sie zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 mindestens sechsmal größere Mengen Medikamente bei verschiedenen Apotheken bestellt und auch von diesen erhalten. Die Bestandteile dieser Medikamente waren jedoch bei entsprechender Aufarbeitung zur illegalen Herstellung von Rausch- oder Betäubungsmitteln geeignet.
Der Empfänger der Medikamente, so die Angeklagte, sei ein Freund gewesen, den sie damals in der Disco kennengelernt hatte. Er bat sie um den Freundschaftsdienst, weil er es angeblich nicht selbst machen könnte, da die Schufa ein Auge auf ihn geworfen habe. Mehr als zweifelhaft erschienen sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Gericht und sogar dem Verteidiger die Beteuerungen der Frau, sie wisse außer dem Namen dieses Mannes nichts von ihm – also weder seine Anschrift, Telefon, E-Mail, Beruf beziehungsweise Arbeitsstelle, noch sonst etwas. Bei den gemeinsamen Treffen war dieser immer zu ihr gekommen und hatte vor ihrer Wohnung auf sie gewartet. Sie habe ihm einfach vertraut, da sie unheimlich in ihn verknallt gewesen sei, erklärte sie während der Hauptverhandlung.
Man komme so nicht weiter, erklärte daraufhin der Vorsitzende Richter nach der Befragung. Ausschlaggebend war dafür nicht zuletzt das unentschuldigte Fernbleiben eines wichtigen Zeugen. Deshalb erging der Beschluss, den Prozess zu unterbrechen und am 12. März fortzusetzen. Bis dahin soll nun versucht werden, des diesmal durch Abwesenheit glänzenden Zeugen habhaft zu werden.
Außerdem belegte das Gericht den Mann auf Antrag des Staatsanwaltes mit einem Bußgeld von 100 Euro. Sollte er diesen Betrag nicht bezahlen wollen oder können, drohen ihm ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft.