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Verschwunden im Datendschungel

Ein Riesaer Paar reicht bei seiner Krankenkasse Quittungen ein. Die gehen verloren – und das gleich zweimal.

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© Harald Tittel/dpa

Von Christoph Scharf

Riesa. Beim ersten Mal hat sich Rita Hartig* nur geärgert: Die 56-Jährige reicht im September 2017 bei der IKK classic in Riesa auf der Hauptstraße einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für sich und ihren Mann ein. Dafür gibt die Frau ihren Hartz-IV-Bescheid und die nötigen Apothekenquittungen ab. Allerdings gehen die Quittungen bei der Krankenkasse irgendwie verloren, der Antrag der Riesaerin wird demnach abgelehnt. „Ich bin dann von Apotheke zu Apotheke losgezogen, um mir Duplikate der Quittungen zu holen“, sagt Rita Hartig. Überall habe das nicht geklappt, nur dort, wo sie als Kundin registriert war. Immerhin: So wurde der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung endlich doch noch genehmigt.

Diesen ersten Ärger über verschwundene Quittungen hätte die Riesaerin vielleicht noch geschluckt, wenn es nicht direkt danach einen ähnlichen Vorfall gegeben hätte. Kurz bevor die Zuzahlungsbefreiung genehmigt wurde und der Befreiungsausweis Ende November in den Briefkasten flatterte, hatte das Ehepaar schon wieder Auslagen für Medikamente – knapp 30 Euro. Auch diese Quittungen reichte Rita Hartig zur Erstattung ein. Und zum zweiten Mal ging etwas mit den Quittungen schief. Da reichte es der 56-Jährigen – und sie wendete sich an die SZ. „Es geht mir nicht um das Geld. Aber die sollen mit unseren Dokumenten ordentlich umgehen!“

Auf Nachfrage bei der Krankenkasse sei ihr mitgeteilt worden, dass die Quittungen bei der weiteren Bearbeitung in Meißen nicht vorgelegen hätten. Irgendwo zwischen Riesa und Meißen seien sie der IKK wohl abhandengekommen. Auf SZ-Anfrage geht Andrea Ludolph von der IKK classic dem Vorgang nach. „Eingereichte Unterlagen zu Anträgen auf Zuzahlungsbefreiung werden bei der IKK classic in Beleglesezentren eingelesen, signiert und archiviert“, sagt die Pressereferentin. „Im Anschluss werden die Dokumente elektronisch in das Kassensystem eingespielt und den jeweiligen Fachbereichen für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt.“

Das sei so auch bei der Riesaer Familie passiert. „Leider kam es dabei zu einem Zuordnungsfehler“, so Andrea Ludolph. Die Unterlagen hätten demnach zusammen mit dem Antrag bei Herrn Hartig hinterlegt werden müssen. „Seinen Daten wurde jedoch nur der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zugeordnet, die antragsbegründenden Unterlagen bei seiner Frau.“ Das sei dann für den Sachbearbeiter, der den bei Herrn Hartig hinterlegten Antrag geprüft habe, nicht ersichtlich gewesen. So sei man fälschlich davon ausgegangen, dass die Unterlagen fehlen – die Zuzahlungsbefreiung wurde abgelehnt. „Wir prüfen derzeit, wie ein solcher Fehler zukünftig ausgeschlossen werden kann“, sagt die IKK-Sprecherin.

Und was war dann mit dem zweiten Fall? Der verlief etwas anders. „Unglücklicherweise kam es dann auch bei der Erstattung der zwischenzeitlich entstandenen Apothekenkosten zu Verzögerungen“, so Andrea Ludolph. Über den Jahreswechsel sei das Arbeitsaufkommen immer sehr hoch. „In diesem Jahr hat außerdem die Erkältungswelle ihren Tribut gefordert. Bereits seit Jahresanfang verzeichnen wir einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand.“ Dadurch könne es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, als es die Versicherten gewohnt seien.

Die Erstattungsanträge der Riesaer Familie seien zwischenzeitlich allerdings bearbeitet. Die Erstattung werde zeitnah überwiesen. Weil Herr Hartig chronisch krank ist, muss er pro Jahr maximal ein Prozent seines Einkommens für Medikamente ausgeben. Bei anderen Versicherten sind es zwei Prozent. Da das Ehepaar über ein Jahreseinkommen von 4 900 Euro verfügt, liegt die Zuzahlungsgrenze bei 49 Euro – was darüber geht, wird von der Kasse getragen. Die IKK entschuldigt sich beim Riesaer Ehepaar für die entstandenen Umstände.

* Name von der Redaktion geändert