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Versicherungsmann trickst für die Provision

Ein Angeklagter schloss Rentenverträge für Bekannte ab. Die wussten gar nichts davon.

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Von Jürgen Müller

Versicherungsvertreter haben’s nicht leicht. Sie leben zum großen Teil von Provisionen, müssen Abschlüsse machen, sonst gibt’s kein oder weniger Geld. Manch einer wird da erfinderisch. Dass Familienangehörige, Verwandte und Bekannte zu Abschlüssen mehr oder weniger gedrängt werden, ist eine übliche Masche und auch nicht verboten. Schwierig wird’s nur, wenn diejenigen von ihrem „Glück“ gar nichts wissen. So wie in diesem Fall. Der Angeklagte aus der ehemaligen Gemeinde Triebischtal soll mehrere Rentenversicherungsverträge für Bekannte abgeschlossen haben. Dafür zahlte ihm eine große deutsche Versicherung, bei der er angestellt war, insgesamt Provisionen von 3 480 Euro. Die monatlichen Beiträge bezahlte der Angeklagte von seinem eigenen Konto, die Anträge unterschrieb er selbst. Nach kurzer Zeit kündigte er die Verträge wieder.

Dem Mann wurde inzwischen von der Versicherung gekündigt. Aber nicht die gefälschten Verträge waren der Grund dafür, die flogen erst viel später auf. „Seine Leistungen waren sehr schlecht. Es gab immer wieder Aussprachen mit der Versicherung“, sagt der Generalvertreter, bei dem der Angeklagte beschäftigt war. Dabei habe der Mann bei der Versicherung gelernt, sei kein Seiteneinsteiger. Die angeklagten Taten seien nur die Spitze eines Eisberges, so der Generalvertreter.

Betrug wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, doch der Verteidiger will davon nichts wissen. Niemandem sei ein Schaden entstanden. Im Aufhebungsvertrag, den die Versicherung und der Angeklagte abschlossen, sei vereinbart worden, dass eventuell bestehende Forderungen mit noch zu bezahlenden Bezügen zu verrechnen seien, so der Anwalt. Im übrigen sei die Rückforderung von Provisionen nicht Gegenstand eines Strafverfahrens. Das nicht, Betrug aber schon. Der Angeklagte will dem Gericht weismachen, dass er mit den Betroffenen vor Vertragsabschluss gesprochen habe. Davon hatten die bei ihrer polizeilichen Vernehmung aber kein Wort gesagt. „Wenn so etwas geäußert worden wäre, hätte ich das auch so protokolliert“, versichert eine Polizeibeamtin. Die Bekannten seien vielmehr aus allen Wolken gefallen, als sie von den Abschlüssen hörten. An einer Verurteilung des Mannes sind sie aber nicht interessiert. So erscheinen sie auch einfach nicht als Zeugen vor Gericht. Für sie wird das jetzt Folgen haben. Gegen jeden wurde ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt. Zahlen sie das nicht, gehen sie drei Tage in Ordnungshaft. Zum Fortsetzungstermin am 30. Mai werden sie von der Polizei vorgeführt.