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Verstärkung für die Staatsanwaltschaft

Ab diesem Monat helfen drei neue Ermittler die Berge von Strafverfahren abzuarbeiten. Die ehemaligen Rechtspfleger sind nun Amtsanwälte.

Von Alexander Schneider
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Silke Schirrmeister, Philipp Heydenreich und Annett Gläser (v.l.) sind nun Amtsanwälte. Die Rechtspfleger werden nun die Staatsanwaltschaften in Dresden und Chemnitz bei der Bekämpfung der kleinen und mittleren Kriminalität unterstützen.
Silke Schirrmeister, Philipp Heydenreich und Annett Gläser (v.l.) sind nun Amtsanwälte. Die Rechtspfleger werden nun die Staatsanwaltschaften in Dresden und Chemnitz bei der Bekämpfung der kleinen und mittleren Kriminalität unterstützen. © Alexander Schneider

Am Dienstagmorgen hat Generalstaatsanwalt Hans Strobl drei neue Staatsanwälte ernannt. Silke Schirrmeister und Annett Gläser werden nun bei der Staatsanwaltschaft Dresden und Philipp Heydenreich bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz als sogenannte Amtsanwälte Strafverfahren führen. Sie ermitteln, sie klagen an und vertreten die Behörde in Hauptverhandlungen als vollwertige Staatsanwälte.

Amtsanwälte sind Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung absolviert haben. Sie werden künftig in Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität eingesetzt – bei Delikten wie Diebstahl und Betrug, Hausfriedensbruch und Unfallflucht, aber auch Titelmissbrauch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie haben die Kompetenzen wie „normale“ Staatsanwälte.

Einziger Unterschied ist die Schwere der Vergehen. Die bemisst sich bei Vermögensdelikten etwa am Gesamtschaden der vorgeworfenen Taten und auch an der zu erwartenden Strafe für den Beschuldigten. Amtsanwälte können Angeklagte bis zu einem halben Jahr ins Gefängnis bringen, können auch bei Verfahrensabsprachen frei agieren, plädieren selbstständig – und können Urteile auch anfechten.

"Den Beruf interessanter machen"

Während die Justiz plant, Dank der Amtsanwälte weniger Staatsanwälte beschäftigen zu müssen, bedeutet der Wechsel zum Amtsanwalt für einen Rechtspfleger eine echte Weiterentwicklungsmöglichkeit mit einem Laufbahnwechsel. „Die Idee war, den Beruf für Rechtspfleger interessanter zu machen“, sagt Oberstaatsanwalt Tobias Möller.

Rechtspfleger aller Bereiche der Justiz könnten sich für diese neue Aufgabe bewerben. Die zweieinhalbjährige Ausbildung setzt sich aus einer eineinhalbjährigen Fortbildung und einem einjährigen Praktikum zusammen. Die drei neuen Amtsanwälte und Amtsanwältinnen haben also bereits ein Jahr Praxiserfahrung gesammelt. „Daher weiß ich, was Sie leisten können“, sagte Strobel bei der Ernennung zu den neuen Mitarbeitern.

Nachdem im vergangenen Jahr die ersten beiden Amtsanwälte ihren Dienst aufgenommen haben, folgen in diesem drei weitere, 2021 sind wieder zwei geplant. Langfristig hofft die Generalstaatsanwaltschaft, fünf Rechtspfleger pro Jahr zu Amtsanwälten und Amtsanwältinnen ausbilden zu können. Insgesamt plant der Freistaat mehr als 30 Amtsanwälte bei seinen Staatsanwaltschaften einzusetzen.

Erstmals brachte der damalige Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) 2015 Amtsanwälte in Sachsen ins Gespräch. Sie sollten die Staatsanwaltschaften entlasten helfen und auch zur Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur in der sächsischen Justiz beitragen. General Strobl sagte, er habe in seiner Ausbildung in Baden-Württemberg einiges gelernt. Nicht in allen Bundesländern gibt es Amtsanwälte, Bayern etwa hat sie nach vielen Jahren wieder abgeschafft.