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Versuchter Diebstahl bei Florena wird teuer

Zwei Roßweiner und ein Lagerarbeiter sollen Paletten gestohlen haben. Zwei der Angeklagten wurden verurteilt.

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© Symbolfoto: dpa

Von Helene Krause

Waldheim/Döbeln. Am 30. März 2017, gegen 18 Uhr, beobachteten Mitarbeiter der Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH, früher Florena, in Waldheim, wie drei Männer im Alter von 46, 42 und 37 Jahren im Betriebsgelände Paletten auf einen Lkw und in einen Caddy luden. Sie informierten ihre Vorgesetzten. Die stellten die Männer beim Abtransport des Diebesgutes und riefen die Polizei. Am Dienstag standen die drei mutmaßlichen Diebe vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurden ihnen Diebstahl und versuchter Diebstahl.

Diebstahl wurde ihnen deswegen zur Last gelegt, weil sie am Nachmittag schon einmal 20 Europaletten abtransportiert haben sollen. Am Abend hatten sie weitere 44 Paletten geladen. Das Diebesgut hatte einen Gesamtwert von 461 Euro. Der 37-jährige Angeklagte war Lagerarbeiter im Palettenlager der Kosmetikfirma. Er soll das Diebesgut an die Mittäter herausgegeben haben.

Zum Tatvorwurf sagt der 46-jährige, dass er von einem Mitarbeiter die mündliche Erlaubnis hatte, sich Feuerholz aus dem Abfallcontainer zu holen. „Ich habe mir schon über Jahre bei Florena aus dem Holzcontainer Paletten geholt“, sagt er. „Das habe ich an dem Tag auch gemacht. Sie hätten fürs Entsorgen bezahlen müssen.“ Bezahlen brauchte er das Holz nicht. Zum Werksgelände hatte er freie Zufahrt. Er musste sich nur beim Pförtner melden. Am Tattag war er, wie er zugibt, schon am Morgen und am Vormittag auf dem Betriebsgelände. Er suchte Paletten aus dem Holzcontainer heraus. Weil er nicht alle abtransportieren konnte, will er sie neben dem Container gestapelt haben. Um sie wegzubringen, hätte er den 42-jährigen gefragt, ob er ihm mit seinem Lkw helfen könnte. Gemeinsam wären sie dann am Nachmittag mit einem Caddy und einem Lkw auf das Werksgelände gefahren. Dort hätten neben den Paletten aus dem Holzcontainer noch weitere gestanden. „Wer die hingestellt hat, weiß ich nicht“, sagt der 46-jährige. Er ging davon aus, dass es der Lagerarbeiter war.

Doch auch der weiß nicht, wer die Europaletten hingestellt hat. „Ich habe meinen Arbeitsplatz aufgeräumt“, schildert er. „Ich habe die Paletten neben die gestellt, die schon dort standen. Ich brauchte sie nicht zum Container bringen. Das ersparte mir eine Stunde Arbeit. Es waren alles alte Paletten.“ Doch dem war nicht so.

Als die Mitarbeiter der Firma die mutmaßlichen Diebe stellten, fanden sie auf den Fahrzeugen auch neue Paletten. „So kamen wir ihnen auf die Spur“, sagt Werkleiter Stephan Roelen als Zeuge. Zur Tatzeit war er für die Logistik zuständig. Ein weiterer Zeuge bestätigt, dass der 46-jährige Angeklagte die mündliche Erlaubnis hatte, sich Holz aus dem Container zu holen. Anfangs wurde das von Firmenmitarbeitern kontrolliert, später nicht mehr.

Richterin Marion Zöllner verurteilt zwei der Angeklagten wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Während der 37-jährige mit 1 200 Euro davon kommt, muss der 46-jährige, der mehrfach vorbestraft ist, 2300 Euro zahlen. „Beide wurden auf frischer Tat gestellt“, sagt Richterin Zöllner in der Urteilsbegründung. Im Falle der Diebstahlsanklage werden sie freigesprochen. Dem 42-jährigen konnten die Taten nicht nachgewiesen werden. Ihn spricht Richterin Marion Zöllner frei. „Er wurde um Hilfe gebeten“, sagt sie. „Der Lagerarbeiter half ihm beim Aufladen. Er musste davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.“ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.