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Verurteilte noch immer auf freiem Fuß

In den Reichsbürger-Prozessen am Amtsgericht Meißen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.

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© Roland Bonss

Von Jürgen Müller

Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.

Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger. © Claudia Hübschmann
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger.
In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger. © Jörg Richter

Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.

Noch kein Schadenersatz

Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.

Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik, ihre Institutionen, Schreiben und Vertreter nicht an. In der Vergangenheit war es mehrfach auch zu gewaltsamen Übergriffen auf Amtsmitarbeiter und Polizisten gekommen. Dabei wurde 2016 in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen. Trotz der harten Verurteilungen in Meißen ist die Reichsbürgerszene auch im Landkreis Meißen weiterhin aktiv. Erst vor einigen Tagen gab es in Peritz bei Riesa eine Polizeirazzia. Rund 30 Polizisten waren an einem Dreiseithof im Ort angerückt. Hintergrund war ein Antrag des Finanzamtes auf Amtshilfe: Bei dem Besitzer des Grundstückes handelt es sich um einen Reichsbürger. Bei der Durchsuchung des Grundstückes fanden die Beamten auch scharfe Munition und weiteten die Suche aus. Bis auf eine Gasdruckpistole wurden aber keine Waffen gefunden.

Beleidigt und bedroht

Zunehmend beschäftigen Reichsbürger aber auch die Sozialgerichte. Wie das Landessozialgericht Chemnitz mitteilt, wurden allein in den vergangenen sechs Monaten zwölf Personen gemeldet, bei denen wegen beleidigender und bedrohlicher Äußerungen besondere Vorkehrungen in den Hauptverhandlungen getroffen wurden. So wird insbesondere die Legitimation von Richterinnen und Richtern infrage gestellt.

Vorkehrungen gab es damals auch in Meißen. So wurden alle Prozessbeteiligten und auch alle Besucher einer Leibesvisitation unterzogen. Handys mussten abgegeben werden. Den Saal durfte nur betreten, wer einen gültigen Bundespersonalausweis vorlegen konnte.

Die lange Dauer der Berufungen kommt den in Meißen verurteilten Angeklagten zugute. Je länger eine Tat zurückliegt, desto mehr wird das im Strafmaß berücksichtigt. Diese Taten sind nun schon fünfeinhalb Jahre her.

Für Nebenklagevertreter Markus Haselier gibt es inzwischen einen kleinen Hoffnungsschimmer. Nicht im Strafrecht, sondern im Zivilstreit um Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es jetzt einen ersten Termin. Am 7. September. Dieses Jahres. Immerhin.