Hoyerswerda
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Verwaltungsgericht Dresden

Bestätigung der Untersagung von Arbeiten im Lugteich-Gebiet

Von Ralf Grunert
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© Symbolfoto: SZ Archiv

Laubusch. Mit den Aktivitäten auf Flächen von Holger Gehm im Lugteich-Gebiet unweit von Laubusch hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Dresden befasst. Der Inhaber des Land- und Forstwirtschaftsbetriebes Alt-Laubusch war vor Gericht gezogen. Anlass war eine Untersagungsverfügung des Sächsischen Oberbergamts. Diese galt den jüngsten Arbeiten auf Flächen von Holger Gehm. Der hatte im Frühjahr damit begonnen, größere Massen, die er als „bioorganischen Kompost“ bezeichnet, anliefern und verkippen zu lassen. Auf diese Weise will er den Kippenboden rekultivieren, hatte er im Juni gegenüber TAGEBLATT erklärt. 

Das Sächsische Oberbergamt hatte zu diesem Zeitpunkt schon die „sofortige Einstellung der Ablagerung, des Ausbreitens und des Einarbeiten des Materials in den Untergrund“ angeordnet. Da das nicht geschah, folgten eine Untersagungsverfügung und die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 15.000 Euro für jeden Fall eines Verstoßes gegen die ergangene Anordnung. Der von Holger Gehm beantragte vorläufige Rechtsschutz gegen die Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Juli abgelehnt. Unter anderem wurde festgestellt: „Die Tätigkeiten des Antragstellers (Holger Gehm – Anm. d. Red.) seien formell illegal, mit hoher Gefahr verbunden und darüber hinaus auch nicht genehmigungsfähig.“ Grob gesagt bedeutet der Gerichtsbeschluss, dass die Rekultivierungsarbeiten sofort einzustellen sind.