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Verwarnung für CDU-Stadtrat

Nach dem Krematoriums-Post von Jörg Schlechte hat der CDU-Stadtverband reagiert.

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© Archiv/Claudia Hübschmann

Von Marcus Herrmann

Meißen. Verwarnung, Rüge oder doch ein Antrag auf Ausschluss aus der Partei? Mehrere Optionen hatte es für die Meißner CDU gegeben, um auf die Facebook-Entgleisung des Stadtrates Jörg Schlechte zu reagieren. Sein Post zu einem straffällig gewordenen Asylbewerber samt Verlinkung zum Krematorium Meißen und dem Kommentar „Dem Manne kann geholfen werden“ hatte überregional für Empörung gesorgt.

Zuletzt war Schlechte seitens der Meißner SPD dazu aufgefordert worden, endlich persönliche Konsequenzen zu ziehen – war es doch nicht die erste menschenverachtende Äußerung des Stadtrates. Innerhalb des CDU-Stadtverbandes sieht man eine Verwarnung für Schlechte allerdings als ausreichend an.

Diese sei dem Kreisvorstand der CDU vom Fraktionsvorsitzenden Falk-Werner Orgus und dem Chef des Stadtverbandes Sven Gläser vorgeschlagen und auch so bestätigt worden. „Die Verwarnung für unser Parteimitglied Jörg Schlechte bedeutet für ihn, dass er nun unter Bewährung steht. Bei einem neuerlichen Vergehen könnte ein Antrag auf Ausschluss aus der Partei die Folge sein“, so Orgus.