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Viele Deutsche missverstehen Artikel 5

Das Recht auf Meinungsfreiheit bedeutet nicht, keinen Gegenwind bekommen zu können.

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© dpa/Jan Woitas

Berlin. Die Deutschen schätzen am Grundgesetz vor allem die in Artikel 5 verankerte Meinungsfreiheit, verstehen dieses Recht aber offenbar vielfach falsch. Für die meisten Befragten sei die Freiheit der Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft das wertvollste Grundrecht, heißt es in einer Erhebung des KAS-Forums für Empirische Sozialforschung.

Knapp die Hälfte der Befragten empfinde die Meinungsfreiheit als eingeschränkt. Hinter dieser Klage stehe jedoch ein Missverständnis, heißt es in der Studie unter dem Titel „Das lebendige Grundgesetz“. Das Recht auf Meinungsfreiheit werde nicht nur mit der Erwartung verbunden, die eigene Meinung äußern zu dürfen, sondern auch mit einem „verbrieften Recht, keinen drastischen Widerspruch zu erfahren, und gehört zu werden, insbesondere von Politikern und Parteien.“

In Artikel 5 Absatz 1 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (dpa)