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Offene Fragen nach Abschiebeversuch

Für die Polizei ist der Reichstädter Fall erst mal erledigt. Der untergetauchte Tunesier und seine Frau kämpfen weiter ums Bleiberecht.

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© Kamprath

Von Franz Herz

Reichstädt. Vor zehn Tagen, am 28. Februar, versuchte die zentrale Ausländerbehörde des Freistaats Sachsen, einen 33-jährigen Tunesier, der im Schmiedeberger Asylbewerberheim gemeldet ist und in Reichstädt lebt, abzuschieben. Die Polizei sollte ihn am Morgen abholen und zum Flughafen bringen. Doch die Beamten trafen ihn weder in Schmiedeberg noch in Reichstädt an. Er ist ihnen entkommen. Für die Polizei ist das Thema erst einmal erledigt. Denn die Beamten waren hier nur zur Vollstreckung für die zentrale Ausländerbehörde eingesetzt. Wie ein Polizeisprecher mitteilt, werden sie erst wieder etwas unternehmen, wenn eine neue Anordnung kommt. Das kann aber durchaus passieren. „Nach einem gescheiterten Abschiebeversuch bleibt die vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers weiterhin bestehen“, teilt die Landesdirektion Sachsen mit, bei der die zentrale Ausländerbehörde angesiedelt ist. Sobald jemand aufgegriffen wird, läuft wieder ein Abschiebeverfahren.

Insgesamt leben im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge noch 483 Asylbewerber, deren Anträge nicht anerkannt wurden und die ausreisen müssten. Die größten Gruppen nach ihren Herkunftsländern sind dabei 109 Inder, 64 Pakistanis. 36 Libanesen, 35 Tunesier und 25 Marokkaner, wie das Landratsamt informierte.

In dem Fall der versuchten Abschiebung des Tunesiers ist die Situation momentan offen. Grit Bormann, die den Mann im Frühjahr 2017 geheiratet hat, hält Kontakt zu ihm und sucht mit ihrer Anwältin nach einer Lösung, wie sich sein Aufenthalt in Deutschland rechtlich absichern lässt.

Ihr Mann ist vor Jahren über Italien ohne Visum nach Deutschland eingereist und hat hier Asyl beantragt. Die Chancen auf Anerkennung standen dafür aber schlecht. Seinen Asylantrag hat er nach der Heirat auch zurückgezogen. Er wurde dann geduldet und hat begonnen, sich im Rahmen der Familienzusammenführung um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bemühen. Das Verfahren zieht sich aber bis heute hin.

„Wir haben alles getan, was die Ausländerbehörde wollte“, sagt Bormann. An zwei Problemen hängt das Verfahren bis heute fest. Zum einen war die Frage offen, wovon er lebt. Zum anderen ist der Mann ohne Visum eingereist.

Die erste Frage der „Unterhaltssicherung“, wie es im Behördendeutsch heißt, stand kurz vor der Klärung, hängt aber jetzt nach dem Abschiebeversuch wieder in der Luft. Nach Angaben seiner Frau hat der Tunesier zwei Monate lang ein kostenloses Praktikum gemacht und hätte in der Firma zum 1. März einen bezahlten Job als Lagerarbeiter antreten können. Das traut er sich aber derzeit nicht, weil er fürchtet, dass ihn dann die Polizei an seiner Arbeitsstelle holt und abschiebt. Noch schwieriger ist der zweite Punkt mit dem fehlenden Visum zu lösen. „Er wäre ja auch bereit, freiwillig auszureisen, um dann ein Visum für Deutschland zu beantragen“, sagt sie. Durch ihre Heirat haben die beiden dafür eine Grundlage gelegt. Das wollen beide noch genau mit der Anwältin prüfen.

Schon vor dem Abschiebeversuch am 28. Februar ist in dem Verfahren wegen seiner Aufenthaltsgenehmigung für kommenden Montag ein Anhörungstermin bei der Ausländerbehörde im Landratsamt festgesetzt worden. Grit Bormann will den wahrnehmen. Für ihren Mann sieht das schwieriger aus. Die beiden haben Bedenken, dass er dort festgenommen und dann abgeschoben wird. „Da sind wir dran, das zu klären“, sagt sie. „Wir brauchen aber einfach Rechtssicherheit.“