Von Madeleine Arndt
Bautzen/Kamenz. Ohne Führerschein im gestohlenen Auto bei Rot über die Kreuzung, dazu viel Crystal im Blut und die Streifenwagen hinter sich. Ein Leipziger lieferte sich am 8. Februar dieses Jahres in Kamenz eine dramatische Verfolgungsjagd mit der Polizei. Es war ein Glück, dass niemand zu Schaden kam. Am Montag musste sich der 39-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bautzen verantworten – wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchter Hehlerei. Dumm gelaufen: Der VW war zusammen mit einem Skoda am 28. Januar nach einem Einbruch aus dem Hof eines Pizza-Lieferservices in Dresden gestohlen worden. Von diesem Tag gibt es ein Blitzer-Foto, auf dem der Angeklagte im Beisein von zwei weiteren Personen den VW steuert.
„Ich habe das Auto nicht gestohlen“, beteuerte der Leipziger mit leiser Stimme. Zufällig sei er von einem Bekannten, dessen Namen er nicht nennen wolle, in Dresden aufgegabelt worden und habe sich dann ans Steuer gesetzt. Erst am 8. Februar habe er diesen Mann wieder getroffen. Da wurde er gebeten, das geklaute Auto zu verkaufen. Weil der Angeklagte Drogen brauchte, sei er auf den Deal eingegangen. Doch soweit kam es nicht. Nach der Verfolgungsjagd landete der 39-Jährige in U-Haft.
Langes Strafregister
„Wenn ich konsumiere, bin ich ein anderer Mensch“, erklärte der Angeklagte, der sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern konnte oder mochte. Seit 20 Jahren nehme er Drogen, unterbrochen von etlichen mehr und weniger erfolgreichen Entzügen. Hinzu kommt ein fettes Strafregister. Zwei Freiheitsstrafen waren bis 2018 auf Bewährung ausgesetzt worden. „Sie haben einen doppelten Bewährungsbruch begangen“, bemerkte Richter Dr. Hertle mit Nachdruck. Nur wenn er auspacke, kann er mit einer weniger harten Strafe rechnen, machte der Richter dem Angeklagten klar.
Erst schwieg der 39-Jährige zur Identität des Mittäters. Schließlich nannte er doch den Namen des Dresdners, der ihm das gestohlene Fahrzeug übergeben hatte. Daraufhin verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem statt anderthalb Jahren. Da sich der Leipziger seit Februar in U-Haft befand, muss er nun noch sechs Monate absitzen.