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Vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Wegen eines Facebook-Eintrags ist eine Zittauerin angeklagt worden. Das passiert immer öfter, trotzdem war dies ein besonderer Fall.

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© Armin Weigel/dpa

Von Mario Heinke

Zittau. Eine Zittauerin hat sich auf der Anklagebank wiedergefunden, weil sie sich an einer Diskussion im sozialen Netzwerk Facebook beteiligt hat. Die Nutzer debattierten im Internet über einen Artikel einer Berliner Tageszeitung, in dem berichtet wurde, dass der Senat plane, mehrere Fertigteilhäuser für Asylbewerber und Flüchtlinge errichten zu lassen. Das Vorhaben des Senats veranlasste die Nutzer, sich über die vermeintliche Bevorzugung von Ausländern zu beklagen und Fertigteilhäuser für deutsche Obdachlose zu fordern. Die Angeklagte kommentierte die Einträge ihrer Vorgänger, die offen zur Brandstiftung aufgerufen hatten, mit dem Satz: „Ich bringe den Brandbeschleuniger mit.“

Was die Angeklagte vermutlich nicht wusste: Das Internet vergisst nicht und viele Menschen lesen mit. Kommentare auf Facebook können ein erhebliches juristisches Nachspiel haben. Dafür sorgen Personen und Vereine, die Einträge mit fremdenfeindlichem Hintergrund, Hasskommentare und Gewaltaufrufe zur Anzeige bringen oder auch den Arbeitgeber informieren. So verurteilte das Amtsgericht Passau im vergangenen Jahr einen 25-jährigen Facebook-Hetzer, der sich in ähnlicher Weise geäußert hatte wie die Angeklagte und seine Bereitschaft erklärt hatte „eine Gasflasche und eine Handgranate frei Haus zu liefern“, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7500 Euro.

Nun traf es die bis dahin unbescholtene Zittauer Mutter. Die Staatsanwaltschaft erließ nach einer Anzeige einen Strafbefehl – verkürztes Strafverfahren – und forderte 90 Tagessätze á 12 Euro von der Frau. Sie hatte Glück, denn das Amtsgericht Zittau ließ den Strafbefehl nicht zu und beraumte stattdessen am Dienstag ein ordentliches Gerichtsverfahren mit mündlicher Hauptverhandlung an.

„Das kommt in der Praxis nur sehr selten vor“, erklärt ein Zittauer Rechtsanwalt auf Anfrage der SZ.

Staatsanwalt Uwe Schärich verlas die Anklage und sah in dem Eintrag der Angeklagten den Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch erfüllt. Der Paragraf besagt unter anderem, wer gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Richter Kai Ronsdorf riet der Angeklagten nach dem Verlesen der Anklageschrift zu einem Geständnis. Die Zittauerin bestritt die besagten Zeilen nicht, bedauerte und bezeichnete die Eintragung als „unüberlegt, dumm und sinnlos“. Außerdem habe sie nichts gegen Ausländer.

Ronsdorf machte sich die Mühe und verlas die rund zwanzig Einträge der User, die sich vor der Angeklagten zum geplanten Bau der Fertigteilhäuser schriftlich geäußert hatten, in vollem Wortlaut. Die zwei Zuhörer im Gerichtssaal konnten so verfolgen, wie sich die Debatte im Internet verbal hochgeschaukelt hatte und von Eintrag zu Eintrag an Schärfe zunahm. Dann fragte Ronsdorf die Angeklagte, ob sie ernsthaft die Absicht hatte, ein Haus anzuzünden. Die Zittauerin versicherte, dass sie dies niemals vorhatte.

In seinem Plädoyer erkannte der Staatsanwalt an, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist, in einer Sphäre der aufgeheizten Stimmung gehandelt habe und die Tat nicht wirklich durchführen wollte. Er forderte dennoch die Geldstrafe in Höhe von 1080 Euro. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts nicht und sprach die Angeklagte stattdessen frei. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass der Kommentar nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, weil in der Diskussion möglicherweise zur Sachbeschädigung aufgerufen worden war. Es lasse sich nicht nachweisen, dass der Kommentar der Angeklagten sich konkret gegen Menschen richtete, weil sich die Debatte im Netz immer um den geplanten Bau der Fertigteilhäuser gedreht habe. Es sei auch nicht Aufgabe des Gerichts, der Angeklagten eine solche Straftat, die sich gegen Menschen richte, zu unterstellen, so der Richter. Fakt ist: Ein Haus, das noch nicht erbaut ist, kann weder angezündet werden noch können Menschen darin verletzt werden. Erleichtert lauschte die Zittauerin der Urteilsbegründung. Dass sie sich beim Verfassen ihrer Zeilen des feinen Unterschieds bewusst war, darf bezweifelt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.