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Vorsicht, Drohne!

Einfach losfliegen und schöne Fotos schießen? Der Leipziger Reiseblogger Francis Markert erklärt die Regeln und die Grenzen.

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© Francis Markert

Von Christian Mathea

Um einzigartige Bilder machen zu können, wollen immer mehr Reisende eine Drohne mit in den Urlaub nehmen. Doch es gibt rechtliche Grenzen, die sich von Land zu Land unterscheiden. Verstöße können extrem teuer werden, sagt Francis Markert. Der Leipziger und seine Lebenspartnerin haben eine Weltreise gemacht – mit Drohne. Für ihren Blog my-road.de haben sie die Vorschriften für 135 Länder recherchiert.

Herr Markert, was ist das Faszinierende am Drohnenfliegen?

Mit einer Drohne können Orte aus einer komplett neuen Perspektive aufgenommen werden, die bisher nur Helikoptern vorbehalten war. Genau dieser neue Blickwinkel fasziniert uns. Wir waren bereits an vielen Orten unterwegs, an denen wir wohl die ersten Drohnen-Aufnahmen überhaupt angefertigt haben. Das ist natürlich ein großartiges Gefühl.

In Ihren Videos überfliegen Sie die Seychellen, Felsen in Zypern und Strände in Indonesien. Darf man das einfach so?

Als wir vor wenigen Jahren auf unsere Weltreise aufbrachen, gab es in vielen Ländern noch keine klaren Regeln für Drohnen. Deswegen haben wir vor Ort zum Beispiel beim Sicherheitspersonal nachgefragt, was erlaubt ist und was nicht. Mittlerweile gibt es aber in den meisten Ländern entsprechende Regularien, die wir auf unserem Reiseblog my-road.de vorstellen.

Wo meldet man sich vorher an?

Für Drohnen sind in aller Regel die Luftfahrtbehörden der Länder zuständig. In über 60 Ländern muss man sich dort vor seiner Reise registrieren oder um eine Erlaubnis bitten. Unter Umständen werden die Anfragen dann mit anderen Behörden abgestimmt.

In welchen Ländern sollte man lieber gar keine Drohne starten?

In einigen Ländern wie Ägypten, Kuba, Marokko oder Indien sind Drohnen komplett verboten. Wird man dort erwischt, kann das Fluggerät beschlagnahmt werden. In anderen Ländern sind langjährige Haftstrafen möglich, wenn man sich nicht vorher registriert – so beispielsweise in Thailand
(fünf Jahre), Südafrika (zehn Jahre) oder Ghana (bis zu 30 Jahre).

Wo lauern die Fallen in Europa?

Bei unseren Nachbarn in Tschechien können in Extremfällen Bußgelder bis zu einer Höhe von 185 000 Euro verhängt werden. Beispielsweise, wenn man die Drohne in der Nähe der Prager Burg startet. Der Luftraum dort ist militärisches Sperrgebiet. In Paris und Rom ist das Fliegen von Drohnen verboten. Hier kann man schnell in Untersuchungshaft landen.

Was ist in jedem Land verboten?

Überall auf der Welt ist es wichtig, dass man seine Drohne nicht in der Nähe von Flughäfen aufsteigen lässt. Der einzuhaltende Mindestabstand variiert jedoch von Land zu Land. Darüber hinaus gibt es leider keine internationalen Standards für die Verwendung von unbemannten Flugobjekten. Dennoch empfehlen wir, eine Drohne immer nur in Sichtweite zu betreiben, ausreichend Abstand zu Personen und Hindernissen einzuhalten und nicht höher als 100 Meter zu fliegen. Das ist beispielsweise auch in Deutschland die Obergrenze, in einigen Ländern liegt die Grenze noch tiefer.

Was ist beim Transport von Drohnen im Flugzeug zu beachten?

Der Transport ist in der Regel kein Problem. Wichtig ist, dass die Akkus im Handgepäck befördert werden. Die Akkus gelten als Gefahrgut und können sich theoretisch entzünden. Damit die Crew in einem Notfall reagieren kann, müssen die Energiespender also mit in die Kabine. Die Drohne selbst kann je nach Vorliebe im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Vor der Reise sollte man sich aber immer noch mal über die Regeln bei der Fluggesellschaft informieren.

Und am Strand an der Ostsee, einfach losfliegen?

So einfach ist das nicht. Vor jedem Flug muss man sich über die lokalen Bedingungen schlaumachen. So sind an der Ostseeküste viele Vogelschutzgebiete eingerichtet. Um gefährdete Vögel nicht zu vertreiben, dürfen Drohnen hier generell nicht aufsteigen. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Naturschutzbehörde zulässig.

Und was ist bei einem FKK-Strand?

In solchen Gebieten muss man selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte achten. Insbesondere wenn der FKK-Bereich abgeschirmt ist, sind Drohnen-Flüge verboten.

Wie ist die Regelung, wenn die Drohne über Privatgrund fliegt und filmt?

Das ist nur erlaubt, wenn die Eigentümer und die Bewohner dem Überflug zugestimmt haben. Wer die Privatsphäre von Mitmenschen nicht achtet, riskiert empfindliche Strafen.

Welche Versicherung ist für Drohnenflieger wichtig?

Drohnen unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht. Mittlerweile haben viele Privathaftpflichtversicherer auf den Trend reagiert und ihre Tarife angepasst, sodass privat genutzte Drohnen mit abgesichert sind. Es gibt aber auch spezielle Drohnen-Versicherungen, die auf das Luftrecht ausgerichtet sind. Wer seine Luftaufnahmen verkaufen will, muss auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen.

Gelten diese Versicherungen auch im Ausland?

Das ist immer stark abhängig vom gewählten Tarif. Bei den Privathaftpflichtversicherungen, die Drohnen mit einschließen, besteht der Schutz meistens weltweit. Bei Spezialversicherungen kann man die Gültigkeit oft durch Zusatzbeiträge bestimmen. Allerdings muss man da aufpassen, weil die Territorien der USA und Kanada oftmals ausgeschlossen werden.

Was sollte eine Drohne können, damit man am Ende halbwegs professionelle Urlaubsvideos schneiden kann?

Ein wichtiges Kriterium ist die Bildübertragung: Nur wenn ich vom Boden aus sehe, was die Drohne filmt, kann ich vernünftige Aufnahmen machen. Außerdem sollte die Drohne über eine Bildstabilisierung verfügen. In der Luft ist viel Bewegung und ohne die Stabilisierung wären die Aufnahmen stark verwackelt. Das macht beim Betrachten wenig Freude. Ansonsten lohnt sich ein Blick auf die generellen Kamera-Eigenschaften, die Flugzeit und auf die Sicherheitsfunktionen.

Können Privatpersonen Drohnen am Strand oder auf einem öffentlichen Platz untersagen?

Diese Frage ist sehr stark vom Einzelfall abhängig. Es müssen immer die Interessen der Beteiligten abgewogen werden. Nach meiner Einschätzung ist ein Verbot auf öffentlichen Plätzen aber nicht möglich, solange keine dauerhafte Lärmbelästigung vorliegt, niemand gefährdet ist und die Privatsphäre beziehungsweise der Datenschutz beachtet wird. Wirklich fundiert kann das aber nur ein Jurist anhand der speziellen Situation beantworten.

Was ist ein typischer Fall, bei dem die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz vorgehen?

Solche Fälle wären die gezielte Überwachung und Verfolgung von Personen oder das Überfliegen in geringer Höhe des Privatgrundstücks. Dabei ist es unerheblich, ob eine Kamera an der Drohne befestigt ist.

Das Interview führte Christian Mathea.