Hoyerswerda
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Vorübergehend freie Fahrt

Der Baubeginn am Durchlass unter der S 92 hat sich um etwa drei Wochen verschoben.

Von Ralf Grunert
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© Symbolfoto: www.pixabay.com

Bernsdorf. Heute in einer Woche sollten eigentlich die Arbeiten am Straßendurchlass des Schmelzteichgrabens unter der S 92 in Bernsdorf erledigt sein. Daraus wird definitiv nichts. Inzwischen ist laut Liste der Verkehrseinschränkungen des Landratsamtes Bautzen offiziell von einer Vollsperrung bis zum 14. August die Rede. „Bedingt durch umfangreichere Medien-Umverlegungen (Telekom-Leitungen – Anm. d. Red.) und coronabedingte Verzögerungen in der Betonfertigteilherstellung wurde der Baubeginn für den Durchlass um etwa drei Wochen verschoben“, heißt es zur Erklärung vom Auftraggeber der Baumaßnahme, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv). In der Behörde geht man aber offenbar davon aus, dass die Frist bis zum 14. August für den Durchlassbau nicht ausgeschöpft wird. Als Starttermin für die Instandsetzung der S 92 zwischen Bernsdorf und Wiednitz wurde in dieser Woche der 24. August genannt. Außerdem heißt es: „Nach Fertigstellung des Durchlasses erfolgen auf der Bus-Umleitungsstrecke (Waldbadstraße) für einen Zeitraum von etwa drei Wochen noch Arbeiten der Telekom für den Breitbandausbau.“ In diesem Zeitraum sei vorgesehen, so das Lasuv, die S 92 aus und in Richtung Ruhland vorübergehend wieder für den Verkehr freizugeben.

Warum die Straßeninstandsetzung nicht parallel zum Bau des Schmelzteichgraben-Durchlasses realisiert wurde, das hätte doch die Bauzeit insgesamt verkürzt? Auf diese Frage aus der Runde der Bernsdorfer Stadträte erklärte das Lasuv: „Da sich beide Maßnahmen im paralellen Bauablauf behindert hätten, können sie nur nacheinander realisiert werden.“ Vorläufig gestrichen ist die ursprünglich mal ebenfalls vor dem Straßenbau geplante Erneuerung des Schmelzteichgraben-Durchlasses kurz vor dem Ortseingang von Wiednitz. Hier habe es nach Auskunft aus dem Lasuv Verzögerungen im Planungsprozess hinsichtlich Baurecht und geänderten Anforderungen in der Umweltplanung gegeben, sodass dieses Vorhaben nicht in die aktuelle Baumaßnahme integriert werden konnten. „Ein Termin für den Baubeginn kann noch nicht belastbar benannt werden.“