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Höhere Strafen, mehr Kontrolle

Winnenden-Hinterbliebene forderten ein komplettes Verbot, Schusswaffen in Privatwohnungen aufzubewahren. Hat es gewirkt?

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Einschusslöcher an der Schule in Winnenden
Einschusslöcher an der Schule in Winnenden © dpa

Nach dem Amoklauf in Winnenden vor einem Jahrzehnt sind die deutschen Waffengesetze mehrfach verschärft worden.

Knapp fünf Monate nach der Tat trat Ende Juli 2009 ein rigideres Waffenrecht in Kraft. Waffenbesitzer müssen nun mit unangekündigten Kontrollen rechnen. Ohne konkreten Verdacht kann geprüft werden, ob die Waffen sicher gegen fremden Zugriff aufbewahrt sind. Ist das nicht der Fall, drohen höhere Strafen als zuvor - möglich sind seither bis zu drei Jahre Gefängnis.

Anfang 2013 wurde der Vater des Amokläufers von Winnenden unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Tatwaffe und Munition unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Im Zuge der Waffengesetz-Änderung stieg 2009 die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre, um mit Großkaliberwaffen schießen zu dürfen. Ein von Winnenden-Hinterbliebenen gefordertes komplettes Verbot, Schusswaffen in Privatwohnungen aufzubewahren, gibt es nicht.

NATIONALES WAFFENREGISTER 

Seit 2013 erfasst ein Nationales Waffenregister private Waffen und Waffenteile sowie deren Besitzer. Der Bundesrat bemüht sich seit Jahren mit Blick auf Reichsbürger und die rechtsextreme NSU-Terrorzelle, dass bei der Überprüfung von Waffenbesitzern auch beim Verfassungsschutz angefragt werden darf - bisher vergeblich.

Mitte 2017 verschärfte der Gesetzgeber das Waffenrecht erneut. Dabei wurden etwa die Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung neuen technischen Entwicklungen angepasst.

Zudem prüft die Bundesregierung derzeit, ob die EU-Richtlinie vom Mai 2017 Änderungen in deutschen Gesetzen erfordert. Als Reaktion auf die Pariser Terroranschläge im November 2015 hatte die Europäische Union verboten, dass Privatleute bestimmte halbautomatische Waffen besitzen dürfen. (dpa)