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Wahl mit juristischem Nachspiel

Hat Bürgermeister Thomas Kirsten einen unzulässigen Wahlkampf betrieben? Das Dresdner Verwaltungsgericht prüft das.

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© Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Altenberg. Die Altenberger Bürgermeisterwahl am 7. Juni hat Amtsinhaber Thomas Kirsten (Freie Wähler) zwar souverän gewonnen. Trotzdem kann er seine neue Amtszeit nicht wie geplant antreten, weil sein damaliger Mitbewerber, Mario Nitschke, eine Anfechtungsklage gegen die Wahl eingereicht hat. Diese ist am 3. August im Verwaltungsgericht Dresden eingegangen, bestätigt dessen Sprecher, Robert Bendner.

Demnach klagt Nitschke aus drei Gründen. So habe sich Kirsten als Bürgermeister im Wahlkampf „kraft seines Amtes einen Vorteil bei der Plakatierung verschafft“. Kirsten habe ihn „nicht unverzüglich“ darüber informiert, dass die ursprüngliche Regelung, wonach nur eine begrenzte Zahl von Wahlplakaten aufgehängt werden dürfe, zwischenzeitlich aufgehoben wurde. Nitschke habe dies erst sechs Tage später erfahren. Die Zeit sei zu kurz gewesen, um weitere Plakate zu bestellen und anbringen zu lassen. Darüber hinaus habe Kirsten vertrauliche Informationen, nämlich die Namen deren, die den Wahlvorschlag Nitschkes mit ihrer Unterstützungsunterschrift ermöglicht hatten, öffentlich weiter gegeben. Nitschke sei darauf mehrfach angesprochen worden. Und schließlich habe Kirsten in unzulässiger Weise mit seinem Amt auf Plakaten und Flyern Werbung für seine Person betrieben.

Das Verwaltungsgericht prüft

Unklar ist, wie das Verfahren enden wird. Das Landratsamt, das Nitschkes Vorwürfe zuerst prüfte, wies dessen Einspruch zurück. Das Verwaltungsgericht prüft indes noch. „Nach gegenwärtiger Betrachtungsweise“ der zuständigen Kammer sei das Verfahren „als offen einzuschätzen“, sagt Sprecher Bendner. Das sei allerdings eine übliche Antwort. Schließlich soll erst das Gerichtsverfahren die Streitfragen klären, gibt Bendner zu bedenken.

Nitschke selbst hofft, dass er vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat. Es sei schon ein gutes Signal, dass das Gericht die Klage angenommen habe. Bisher habe er auf einen Anwalt verzichtet. In den nächsten Tagen will er entscheiden, ob er sich vielleicht doch rechtlichen Beistand einholt. Auch Bürgermeister Kirsten gab sich in der jüngsten Ratssitzung, in der er über den Einspruch beim Landratsamt und die Klage informierte, zuversichtlich. Schließlich sei er mit deutlicher Mehrheit von den Altenbergern im Amt bestätigt worden, erklärte er. 70,6 Prozent der Wähler setzten hinter seinem Namen das Kreuzchen, auf seinen Mitbewerber kamen 29,4 Prozent der abgegebenen Stimmen. Das Landratsamt will sich zu der Klage nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, sagt Kreissprecherin Annette Hörichs.

Termin steht fest

Das Gericht hat indes schon einen Termin für das Verfahren angesetzt. Die siebte Kammer werde am 8. Dezember 2015 über die Anfechtungsklage befinden. Kirsten führt gemäß der Gemeindeordnung „die Geschäfte des Bürgermeisters der Stadt Altenberg bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters, also – soweit das Gericht die Wahlanfechtung rechtskräftig zurückweist – seinem eigenen Amtsantritt weiter“, erklärt Thomas Obst, Leiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt. Kirsten besitzt dabei alle Rechte und Pflichten eines gewählten Bürgermeisters und führt auch die Bezeichnung Bürgermeister. „Einer Bestellung zum Amtsverweser bedarf es nicht“, ergänzt Obst.