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Wälder nachts gesperrt

In der Sächsischen Schweiz gelten ab sofort  strenge Verbote beim Wandern und für Waldbesucher. Grund ist die extrem hohe Brandgefahr.

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Waldbrände wie diesen, der im Mai 2018 vermutlich durch eine weggeworfene Zigarette zwischen Rathen und Bastei verursacht wurde, möchten die Behörden vermeiden.
Waldbrände wie diesen, der im Mai 2018 vermutlich durch eine weggeworfene Zigarette zwischen Rathen und Bastei verursacht wurde, möchten die Behörden vermeiden. © Archiv Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr

Das Betreten der Wälder in der Sächsischen Schweiz ist ab sofort zwischen abends 21 Uhr und morgens 6 Uhr verboten. Das gilt auch für Waldwege. Tagsüber dürfen die ausgewiesenen Waldwege nicht verlassen werden. 

Für die Kernzone des Nationalparks gilt unabhängig davon das Verbot, den Wald außerhalb gekennzeichneter Wege zu betreten.

Diese Anordnung hat das  Landratsamt als untere Forstbehörde angesichts der extrem hohen Trockenheit und damit verbundenen Waldbrandgefahr erlassen. 

Es gibt nur eine Ausnahme:  den Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten des Forststeigs. Wichtig ist aber,  vor 21 Uhr dort anzukommen und keinerlei Feuer (Gaskocher, Holzöfen in den Hütten, Kerzen o.ä.) zu entfachen.

Die öffentlichen Feuerstellen von Sachsenforst dürfen bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe nicht betrieben werden. Waldzufahrten sind freizuhalten, da sie im Schadensfall dringend für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge benötigt werden.

Die Nationalparkwacht und die Naturwacht im Forstbezirk Neustadt werden das nächtliche Betretungsverbot und die Einhaltung des Feuerverbots sowie das Wegegebot konsequent kontrollieren. Wer sich nicht an diese Verfügungen hält, muss mit einer harten Strafe rechnen. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße verbunden ist. Diese kann bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro betragen, so das Landratsamt.

Überdies können Forstbeauftragte und  Vollzugsbedienstete, also Nationalparkranger,  Platzverweise aussprechen.

Das nächtliche Waldverbot umfasst sowohl das Gebiet des Nationalparks als auch das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz – insgesamt fast 400 Quadratkilometer östlich und südöstlich von Pirna bis zur tschechischen Grenze. 

Die Behörden begründen ihre Entscheidung mit der trockenen Witterung und den hohen Temperaturen. Dadurch besteht eine außerordentlich große Waldbrandgefahr. 

Mit der nächtlichen Waldsperrung soll vor allem das Boofen, also das Übernachten in natürlichen Höhlen und unter Felsüberhängen im Elbsandsteingebirge, unterbunden werden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht derzeit eine außerordentlich große Waldbrandgefahr. In den vergangenen Wochen hatte es bereits immer wieder Waldbrände gegeben, die durch Boofer ausgelöst wurden, die an ihren Schlafplätzen nachts ein Feuer entfacht hatten. 

Die Gebote und Verbote gelten solange, bis sich die Waldbrandgefahr abgeschwächt hat und die Sperrung seitens des Landratsamtes offiziell aufgehoben wird. (SZ)

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion sind auf www.mais.de/php/sachsenforst.php oder unter www.nationalpark-saechsische-schweiz.de auf der Startseite zu finden.