Von Kathrin Krüger-Mlaouhia
Zschorna. Wer hat diese großen Haufen Dachziegel einfach im Wald abgekippt? Diese Frage stellte die SZ am Mittwoch. Anwohner hatten den Bauschutt bei Zschorna entdeckt und sich darüber entrüstet. Doch wie sich nun herausstellte, war der Waldbesitzer selbst der Verursacher. Dachdeckermeister Lutz Krause aus Schönfeld gehört das Stück Rödernsche Heide. „Ich will mit den Tonziegeln die Waldwege befestigen“, so der Eigentümer.

Ton sei ein natürliches Material und deshalb im Wald kein Unrat. Diese Art Recycling aus seiner Dachdeckerfirma sei mit dem Umweltamt des Landkreises abgestimmt, so Lutz Krause. Er habe sogar eine Bodenanalyse anfertigen lassen. „Wenn die Ziegel umweltschädlich wären, hätte man sie auf Wohnhäusern gar nicht verbauen können“, verteidigt sich der Dachdeckermeister. Sobald es die Witterung und die Abläufe in der Firma zulassen, wolle er die Schutthaufen auf seinen Waldwegen verteilen. Fahrradfahrern dürfte es dann aber schwerfallen, hier entlangzufahren. Aber das ist dem Waldbesitzer nach eigener Aussage sowieso nicht recht.
Der Schönfelder sieht sich nun an den Pranger gestellt, verweist statt dessen auf seiner Meinung nach tatsächliche unerlaubte Müllentsorgungen in seinem Wald. Fernseher und weitere Geräte würden hier einfach zurückgelassen, obwohl man sie an Entsorgungsstellen einfach abgeben kann. Vielmehr würden ihm nun Vorhaltungen gemacht, obwohl er mit Genehmigung vorgegangen sei. Ginge es nach Lutz Krause, sollte kein Fremder mehr in seinen Wald kommen, sagt er offen.
Radfahren und Laufen unmöglich
Das sagt das Gesetz
Deshalb sehen Anlieger die Aktion auch skeptisch. „Man kann doch nicht den gesamten Wald mit Dachziegeln pflastern“, empört sich ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will. Nicht nur Fahrradfahrer zerstechen sich da die Reifen, auch Spaziergänger könnten auf so geschotterten Wegen kaum laufen. Wenn Dachziegel erlaubt sind, dann sind wohl auch geschredderte Holzfenster erlaubt? „Was der Mensch bearbeitet hat, sollte nicht mehr im Wald landen“, sagt der Mann – „sonst ist es zum Schluss eine bepflanzte Müllkippe.“ Das könne nicht Sinn der Sache sein.
Forstrechtlich ist der Angelegenheit nicht beizukommen. Der Gesetzgeber hat in Sachsen die volle Verantwortung in diesem Fall den Abfallämtern übertragen. Das Kreisumweltamt teilt auf SZ-Nachfrage zum Fall Zschorna mit: „Das Kreisumweltamt hat durch Information des Amtes für Forst und Kreisentwicklung Kenntnis von den Dachziegelhaufen im Wald erhalten. Es handelt sich um eine Zwischenlagerung zur Verwertung im Rahmen der Ausbesserung forstwirtschaftlicher Wege durch den Eigentümer und Waldbewirtschafter. Die dem Kreisumweltamt vorgelegten Ergebnisprotokolle zur Analyse und Deklaration des Dachziegelbauschuttes weisen die stoffliche Unbedenklichkeit des Dachziegelmaterials aus.“
Das Umweltamt hat also nichts gegen die derzeitigen Schutthaufen im Wald.