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Wann der Aufdruck "laktosefrei" ...

... wirklich Sinn macht. Rechtliche Vorgaben für die Bezeichnung gibt es bisher nämlich nur für Milch und Käse.

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Wer Milchzucker nicht verträgt, findet im Handel viele laktosearme und laktosefreie Produkte, bis hin zu rein pflanzlichem Speiseeis.
Wer Milchzucker nicht verträgt, findet im Handel viele laktosearme und laktosefreie Produkte, bis hin zu rein pflanzlichem Speiseeis. © dpa/Fraunhofer Gesellschaft/Fraunhofer IVV

München. Im Handel wird die Palette von Lebensmitteln mit der Aufschrift "laktosefrei" ständig erweitert. Der Hinweis richtet sich an Menschen, bei denen der Abbau von Milchzucker (Laktose) im Darm gestört ist. Sie müssen daher bis auf geringe Mengen darauf verzichten. 

Rechtliche Vorgaben für die Bezeichnung "laktosefrei" gibt es bisher nur für Milch und Käse sowie für Erzeugnisse daraus wie Joghurt und Dickmilch, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.

Danach sei ein Laktosegehalt von unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm für eine Kennzeichnung als laktosefrei vorgeschrieben. Daneben gibt es auch Lebensmittel, die von Natur aus oder aufgrund ihrer Herstellung nahezu keinen Milchzucker enthalten. Bei solchen Produkten dürfe der Hinweis auf Laktosefreiheit allerdings nicht irreführend sein, so die Verbraucherschützer. Oft findet sich darauf die Angabe "von Natur aus laktosefrei", um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine Besonderheit handelt. (dpa-tmn)