Merken

Warum 1,50 Meter zum Problem werden können

Bald ist richtig Winter. Klingenbergs Rat schafft es aber nicht, die Räumpflicht zu regeln.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Anja Ehrhartsmann

Klingenberg. Eigentlich sollte der Gemeinderat beschließen, in welchem Umfang die Straßen im Gemeindegebiet gereinigt und von Schnee und Eis befreit werden sollen. Zu entscheiden war, wo die Grundstückseigentümer in der Pflicht sind und was der Bauhof übernimmt. Doch dazu kam es nicht. Eine lebhafte Diskussion entspann sich in der Sitzung am Dienstag, warum die Räumpflicht auf 1,50 Meter festgelegt werden soll, wenn viele Gehwege in der Gemeinde gar nicht so breit sind. Ob diese Maßangabe nicht erst recht für Streitigkeiten sorge, gab Werner Fichte (BfK) zu bedenken. „Es wird keiner vom Ordnungsamt mit dem Zollstock rumlaufen“, versicherte Bürgermeister Torsten Schreckenbach (BfK). Vielmehr solle die neue Straßen- und Winterdienstsatzung dafür sorgen, dass sich Fußgänger im Winter sicher bewegen können. Bei schätzungsweise nicht mehr als 50 schneereichen Wintertagen sei das durchaus zumutbar. Unter anderem brachte Tom Hänel (CDU) den Einwand vor, warum die genaue Maßangabe dann aber aufgeführt werde, wenn schon klar ist, dass sie vielerorts nicht eingehalten werden kann. Schreckenbach sieht darin kein Problem. Die Satzung sei ja nicht in Stein gemeißelt, sondern könne immer noch geändert werden, falls sich die Festlegung auf 1,50 Meter in der Praxis nicht bewährt. Auch Sonja Fischer (Die Linke) störte sich an der Maßangabe.

Wolfgang Richter (BfK) stellte zur Diskussion, ob eine solche Satzung denn überhaupt grundsätzlich notwendig sei. Immerhin wäre es die vergangenen vier Jahre auch ohne gültige Satzung gegangen. Jens-Michael Neubert (CDU) sagte, andere Kommunen im Osterzgebirge hätten in ihrer Satzung keine Maße vermerkt, sondern verpflichten ihre Bürger dazu, den Gehweg in „begehbarer Breite“ zu räumen. Dagegen sträubte sich allerdings Bürgermeister Schreckenbach, dem eine klar definierte Breite wichtig war. „Die Satzung soll Instrument sein, das zum Räumen verpflichtet. Das hat vergangenen Winter nicht überall funktioniert.“ Mehrere Grundstückseigentümer hätten die Fußwege vor ihrem Haus nur nachlässig geräumt, was zu Beschwerden führte, erläuterte auf SZ-Nachfrage Schreckenbach. Ohne die Satzung habe die Gemeinde keine Handlungsgrundlage.

Tom Hänel fragte: „Was ist, wenn ein Unfall auf einem Gehweg passiert, der nicht auf 1,50 Meter Breite geräumt ist. Kann derjenige dann klagen, weil es bei uns in der Satzung steht?“ Schreckenbach verneinte. Seines Wissens nach beurteilten das Versicherungen mit gesundem Menschenverstand. Er wies darauf hin, dass schon ausführlich im Verwaltungsausschuss über den Entwurf diskutiert worden sei und die meisten Mitglieder dem Gemeinderat den Beschluss der Satzung empfehlen. „Ich will mit der Satzung den Beschwerden entgegentreten, die es in den vergangenen Jahren gab, und das Zusammenleben so gestalten, dass keiner zu Schaden kommt“, betonte Schreckenbach.

Schließlich wurde aus dem Kreis der Räte der Antrag gestellt, den Satzungsentwurf nochmals auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses zu setzen, der kommende Woche tagt. Die Gemeinderäte stimmten dem mehrheitlich zu.