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Warum ein Dohnaer kein schnelles Internet haben darf

Preiswert und flink: Beides geht nicht. Und: Vertrag ist Vertrag. Diese Erfahrungen musste jetzt ein Telekom-Kunde aus Dohna machen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Heike Sabel

Dohna. Breitbandausbau: Alle reden davon und alle wollen ihn haben. Auch der Dohnaer Martin Jacob. Die Enso bietet in Dohna inzwischen immerhin eine Internet-Geschwindigkeit von bis zu 75 Mbit/s an. Die Telekom, deren Kunde Jacob seit über zehn Jahren ist, bringt es nur auf 6 Mbit/s. Also wollte Martin Jacob den Anbieter wechseln. Dabei wurde ihm sein Vertrag zum Verhängnis. Den hatte er im Herbst 2016 für zwei Jahre mit der Telekom abgeschlossen. Damals profitierte Jacob von einer Preisreduzierung. Was ihn bisher rund 40 Euro im Monat kostete, bekommt er seither für 35.

Als er dann voriges Jahr erfuhr, dass er bei der Enso das richtig schnelle Internet bekommen kann, wollte er wechseln. Weil das vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist seines Telekom-Vertrages war, wurde sein erster Antrag abgelehnt. Jacob versuchte es daraufhin noch einmal mit einer Sonderkündigung. Sein Argument: „Wenn mein Autoversicherer die Preise erhöht, kann ich meinen Vertrag jederzeit kündigen.“ Nur hatte ja die Telekom nicht die Preise erhöht, im Gegenteil. Klar, dass der Antrag wieder abgelehnt wurde. Als Alternative bleibe dem Kunden, zum LTE-Tarif zu wechseln. Das freilich wäre teurer.

Naive Erwartung

Martin Jacob weiß, dass das formal alles richtig ist. Nur: Erstens ist der Glasfaser-Schaltkasten gerade einmal 200 Meter von seinem Haus entfernt. „Als naiver Mensch erwarte ich, dass mir die Telekom ein schnelleres Internet anbietet.“ Doch der graue Kasten bei Jacob um die Ecke gehört der Enso und ist deren Kunden vorbehalten. Einen weiteren Ausbau hat die Telekom für Dohna bisher nicht vor. Lediglich ein paar an Heidenau grenzende Straßenzüge bekamen beim Heidenauer Ausbau auch etwas vom schnellen Internet ab.

Zweitens: „Ich sehe nicht ein, dass ich noch fast ein halbes Jahr auf das vorhandene schnelle Internet verzichten soll, zumal die Kabel auch mit meinen Steuermitteln bezahlt wurden“, sagt Jacob. Aber auch damit kann er die Telekom nicht erweichen. Vertrag ist schließlich Vertrag. „Der Kunde hat einen Zweijahresvertrag abgeschlossen, daher kann er erst zum Ende dieser Zweijahresfrist den Vertrag kündigen“, sagt Telekom-Sprecher Georg von Wagner. Hätte die Telekom einseitig den Preis innerhalb der Laufzeit erhöht, wäre das schon ein Grund für eine Kündigung. Die Telekom hat Martin Jacob inzwischen von sich aus zum November diesen Jahres, dem regulären Ende seines Vertrages, gekündigt.

Jacob hatte sich danach unter anderem noch an die Bundesnetzagentur gewandt. Sie beaufsichtigt den Wettbewerb beim Telekommunikationsnetz. Doch sie verwies ihn wieder an die Telekom. Es gibt weder ein Recht auf schnelles Internet noch auf vorzeitigen Anbieterwechsel, wenn der alte zu langsam ist.

Für das, was Martin Jacob „Schnelles Internet für alle“ nennt, wäre eine Gesetzesänderung notwendig. Er sei aber Realist genug zu wissen, dass diese nicht kommen wird, sagt er. Trotzdem will das Problem wenigstens angesprochen haben. Er sei schließlich kein Einzelfall.