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Warum Lagerfelds Katze beim Erbe leer ausgeht

Im Landgericht Bautzen kann es auch heiter zugehen. Das bewies der Hobby-Kabarettist Lutz Teetzen. Wie steht es eigentlich um das Erbe der kinderlosen Kanzlerin?

Von Carmen Schumann
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Hobby-Kabarettist Lutz Teetzen war mit seinem Programm im Landgericht Bautzen zu Gast. Das beschäftigte sich auf heitere Art und Weise mit dem Thema Erbschaft.
Hobby-Kabarettist Lutz Teetzen war mit seinem Programm im Landgericht Bautzen zu Gast. Das beschäftigte sich auf heitere Art und Weise mit dem Thema Erbschaft. © Foto: Carmen Schumann

Bautzen. Erbschleichen ist nicht verboten. Dies ist eine der Erkenntnisse, die die Besucher eines Kabarettabends am Freitag mit nach Hause nehmen konnten. Im Rahmen der Reihe „Kunst und Justiz“ gastierte im Landgericht Bautzen der Hobby-Kabarettist Lutz Teetzen. Im Hauptberuf ist der Jurist Nachlassrechtspfleger am Amtsgericht Weißenfels. Er weiß also, wovon er spricht. Schätzungsweise ist er aber so ziemlich der Einzige seines Faches, der die trockene Materie so heiter herüberbringen kann. Das Publikum im voll besetzten historischen Schwurgerichtssaal war jedenfalls sehr angetan von den kurzweiligen Darbietungen des Wortkünstlers.

Dass Erben und Vererben ein Thema ist, das so ziemlich jeden betrifft, beweisen schon die Zahlen, mit denen Lutz Teetzen jonglierte. Wie er sagte, werden in Deutschland jedes Jahr rund 250 Milliarden Euro vererbt, mit steigender Tendenz. Demgegenüber betragen die Staatsschulden von Griechenland 242 Milliarden Euro. Leider ist das Geld sehr ungerecht verteilt. Auf nur acht Prozent der Erben fallen 40 Prozent des vererbten Vermögens. Am meisten erben übrigens die Bayern.

Der Unterschied zwischen Bibel und BGB

Normalerweise, so der listige Kabarettist, brauche man acht bis neun Stunden, um das deutsche Erbrecht durchzuackern. „Bei mir verstehen sie es in drei Minuten!“, kündigte er an. Und in der Tat gelang es ihm, anhand schematischer Zeichnungen den Sachverhalt kurz und bündig darzustellen. Denn es sei ja so: „Die Leute wollen eine Lösung – der Jurist sucht das Problem!“ Auswüchse dessen finde man auf zahlreichen Seiten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgebreitet. Wie Lutz Teetzen sagte, reichten eigentlich die zehn Gebote aus der Bibel. Das Zivilgesetzbuch der DDR hatte schon 480 Paragrafen, von denen 66 das Erbrecht betrafen. Das ist aber gar nichts gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. Das enthält 2385 Paragrafen, von denen 475 das Erbrecht betreffen.

„Was ist der Unterschied zwischen der Bibel und dem BGB“, fragte der Kabarettist rhetorisch und gab gleich selbst die Antwort: „Die Bibel wurde ins Deutsche übersetzt!“. Da also kein Normalsterblicher die Gesetzestexte verstehen kann, gab Lutz Teetzen liebenswürdig Nachhilfe. Das war überaus kurzweilig, zumal der Künstler mit verschiedenen Mitteln arbeitete.

So machte er das Publikum anhand eines Comic-Videos mit Egon Schleicher und seiner Familie bekannt, um durchzuspielen, welche Möglichkeiten es für Egon als Erblasser gibt, seine Familie mit seinem Nachlass zu bedenken. Doch auch das Publikum selbst wurde ins Geschehen mit einbezogen. So gab es durchaus begabte Zuschauer, die die Schemazeichnungen verstanden hatten und durchdeklinieren konnten, wer von den Verwandten im Erbfall wie viel bekommen würde.

Lagerfeld- und Kanzlerinnenerbe als Beispiel

Interessant wurde es, als Lutz Teetzen den Erbfall des erst kürzlich kinderlos verstorbenen Modezaren Karl Lagerfeld durchexerzierte. Dort dürften sich Schwester und Nichten über erkleckliche Sümmchen freuen. Klar ist jedoch: Lagerfelds Edelkatze Choupette kann nichts erben, denn Tiere sind nicht erbberechtigt, wie aus berufenem Munde zu erfahren war.

Auch über die Erb-Verhältnisse um die ebenfalls kinderlose Bundeskanzlerin konnten sich die Zuschauer anhand einer Schemazeichnung ein Bild verschaffen. So sei es ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Ehegatte alles erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind, erklärte der Kabarettist. Wenn aber Kinder vorhanden sind, wie zum Beispiel im Fall von Tennisstar Boris Becker, sind alle Kinder gleichgestellt, egal, ob aus der Ehe oder aus der Besenkammer! Aus erbrechtlicher Sicht sei auch das Märchen vom Aschenputtel interessant, denn dort handelt es sich um eine typische Patchworkfamilie. Sogar für den Laien leicht verständlich klärte Lutz Teetzen auch dieses Problem auf.

Wer sich nicht auf die natürliche Erbfolge verlassen will, sollte ein Testament aufsetzen. Auch zu diesem Thema gab der Kabarettist dem Publikum viele nützliche, in ein heiteres Umfeld verpackte Tipps mit auf den Heimweg.