Dresden
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Kind totgeschüttelt - Mutter muss in Haft

Eine 24-Jährige hat ihren Sohn in der Silvesternacht zu Tode geschüttelt. Der Junge war gerade einmal 22 Tage auf der Welt.

Von Alexander Schneider
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Brit S. hat ihr Baby zu Tode geschüttelt - davon ist das Gericht überzeugt.
Brit S. hat ihr Baby zu Tode geschüttelt - davon ist das Gericht überzeugt. © René Meinig

Was in Brit S. vorgegangen sein muss, das hat sich auch in dem zehntägigen Prozess nicht aufklären lassen. Sie hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. In der Silvesternacht von 2017 auf 2018 hatte die junge Frau in ihrer Wohnung in Bühlau ihren gerade 22 Tage alten Sohn so sehr geschüttelt, dass er das nicht überlebte – zu diesem Schluss kam das Schwurgericht am Mittwoch. Die 24-jährige Mutter wurde am Landgericht Dresden wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen falscher Verdächtigung zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der Prozess gegen Brit S. hatte Ende Februar begonnen. Zwei Fragen hatten laut Richter Martin Uebele, dem Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer, im Mittelpunkt gestanden: „Kam Fynn-Joel gewaltsam zu Tode und, wenn ja, war es die Angeklagte? Wir sind zu der Überzeugung gekommen, beide Fragen zu bejahen.“ Die erste Frage hatten eine Rechtsmedizinerin und ein Sachverständiger für derartige Verletzungen klar beantwortet. Laut Uebele erlag Finn-Joel nach drei bis fünf Minuten einem Herz- und Atemstillstand in Folge des massiven Schütteltraumas. Dafür sei Brit S. verantwortlich. Sie habe den Tod ihres Babys nicht gewollt, aber durch diese „völlig unsachgemäße Behandlung“ verursacht.

Kurz nach Mitternacht, als die damalige Lebensgefährtin von Brit S. für eine Viertelstunde mit ihrem Hund vor der Tür war, hatte die Angeklagte eine Überraschung für die Frau vorbereitet – und dabei wohl auch ihren Sohn geschüttelt. Sie sei – nicht das erste Mal – genervt von dem Kind gewesen. Habe auch ihren Unmut über die Betreuerinnen und Hebammen geäußert, die häufig nach dem Rechten sahen. Der Grund dafür ist, dass S. bereits früher zwei Kinder abgenommen worden waren. Als die Lebensgefährtin zurückkam, telefonierte S. bereits mit der Rettungsleitstelle – das war das Kind offenbar schon tot.

Uebele betonte die Entwicklung der jungen Frau, ohne die man diese Tat nicht verstehen könne. Brit S. sei als Tochter einer 17-Jährigen zur Welt gekommen und bald in die Obhut ihrer Uroma und Oma gegeben worden. „Du musst dort bleiben, sonst stirbt die Oma“, sei ihr gesagt worden. Uebele: „Das ist das Schlimmste, was einem Kind passieren kann.“ S. habe dort gelernt, das Beste aus ihrer Situation zu machen – auch andere gegeneinander auszuspielen und zu manipulieren. Früh, ab neun, zehn oder elf Jahren, kam Marcel S. (29) auf den Plan. Er ist der Vater aller drei Kinder, die Brit S. geboren hat und wohl auch für drei weitere Schwangerschaften, die sie als Jugendliche abgebrochen habe. Sie machte Gewalterfahrungen, erlitt wohl auch sexuelle Gewalt, so Uebele. Eine psychiatrische Sachverständige attestierte der Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die jedoch nicht ihre Steuerungsfähigkeit beeinträchtige.

Nach ihrer Verhaftung hat die Angeklagte ihre Partnerin Peggy B. (28) bezichtigt, das Baby ermordet zu haben, und behauptet, sie sei von Marcel S., Fynns Vater, vergewaltigt worden, als sie ihn im März 2017 im Gefängnis besucht hatte. Beide Behauptungen waren falsch und auch dafür wurde sie nun verurteilt. Das Gericht folgte im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Andreas Boine hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Er hält die Tat für nicht zweifelsfrei erwiesen.

Auch das wurde in dem Prozess deutlich: Peggy B., die mit der Angeklagten seit November 2016 ein Paar war, muss sich in den wenigen Wochen rührend um Fynn-Joel gekümmert haben.