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Was Asylbewerber von ihrem Vermögen abgeben müssen

Sie fliehen und haben oft nur wenige Habseligkeiten dabei. Doch besitzen Flüchtlinge größere Summen Geld oder Wertsachen, greifen die Behörden zu.

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© dpa

Berlin. Bei der Schweiz und Dänemark sorgte das Vorgehen für Empörung, doch auch in Deutschland ist es üblich: Flüchtlingen wird bei der Ankunft ab einer bestimmten Summe Bargeld abgenommen. In der Regel dürfen Neuankommende nur 200 Euro behalten. Die Behörden verlassen sich dabei hauptsächlich auf die Angaben der Asylsuchenden. Durchsuchungen der Flüchtlinge lehnen viele Länder ab.

Was seit Langem geltende Rechtslage ist, wurde durch einen Bericht der Bild-Zeitung bekannt. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte, dass Leistungen für Asylbewerber wie Sozialhilfe „nachrangig“ sind. Vor dem Bezug muss also eigenes Vermögen aufgebraucht werden. In Bayern und Baden-Württemberg wird ankommenden Flüchtlingen Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze abgenommen. „Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Barvermögen und Wertsachen könnten demnach sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind. In Baden-Württemberg werde Geld über der Grenze von 350 Euro eingezogen.

Die meisten Asylbewerber, die nach Sachsen einreisen, sind nach Erkenntnissen des Innenministeriums in Dresden mittellos. Im Einzelfall werde vorhandenes Vermögen aber abgenommen. Offensichtlich passiert das aber nur selten, eine Statistik dazu führt das Ministerium jedenfalls nicht. Eine Sprecherin verwies auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Bei der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft werden Flüchtlingen Sachleistungen gewährt. Haben sie Vermögen, müssen sie das zur Gegenfinanzierung aufbringen.

Nicht alle Bundesländer haben aber nur die Sozialleistungen im Blick. Das sächsische Innenministerium verwies zuerst auf die eventuell anfallenden Kosten im Falle einer Abschiebung. Die seien grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen, erklärte eine Sprecherin. Die meisten Flüchtlinge seien aber vermögenslos.

Das ist auch der Eindruck in anderen Ländern: Thüringen hat nach Angaben des Migrationsministeriums 2015 in 35 Fällen rund 18000 Euro eingezogen. Auch in Nordrhein-Westfalen heißt es, dass der Bargeld-Entzug nur selten geschehe. Die Landeseinrichtungen berichteten, dass der Großteil der Menschen nicht über erwähnenswerte Barmittel verfügt. (epd, SZ/ale)