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Was bedeutet die Impfpflicht für mein Kind?

Ab 1. März gilt die Impfpflicht in Sachsen. Das müssen Eltern von Kita- und Schulkindern jetzt beachten.

Von Stephanie Wesely
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Kinder, die ab 1. März neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden sowie Personal, das seine Tätigkeit dort neu aufnimmt, müssen den Impfschutz nachweisen.
Kinder, die ab 1. März neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden sowie Personal, das seine Tätigkeit dort neu aufnimmt, müssen den Impfschutz nachweisen. © dpa

Der Impfausweis ist ab kommender Woche ein gefragtes Dokument – vor allem für Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen. Denn nur, wer einen vollständigen Masernschutz nachweisen kann, darf neu in eine solche Einrichtung aufgenommen werden. Aber auch das Personal sollte vorbereitet sein.

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