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Ausgangssperre in Dresden: Das ist erlaubt

Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat neue Regeln für alle Dresdner verfügt. Was das bedeutet.

Von Julia Vollmer & Andreas Weller
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Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat härtere Maßnahmen verfügt, um der Corona-Krise in Dresden Herr zu bleiben. Foto: Sven Ellger
Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat härtere Maßnahmen verfügt, um der Corona-Krise in Dresden Herr zu bleiben. Foto: Sven Ellger © Sven Ellger

Seit Sonnabend 0 Uhr bis zum 4. April 24 Uhr gilt in Dresden eine Ausgangssperre mit Ausnahmen. Im Amtsdeutsch heißt das: "Das verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt". So steht es in der Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP).

Durch viele Ausnahmen ist es aber kein generelles Verbot, raus zu gehen. Ausnahmen werden als "triftige Gründe" bezeichnet. Welche das sind und sie konkret für Sie bedeuten.

Was ist im Notfall?

Als Ausnahme ist "die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum definiert.

Das bedeutet beispielsweise, wenn es in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus brennt, dürfen Sie selbstverständlich heraus. Ebenso, wenn Sie plötzlich krank werden oder sich verletzten, um ins Krankenhaus zu gelangen. Ebenso können Sie einschreiten, wenn Ihr Eigentum beschädigt wird - wie das Auto, Fahrrad und so weiter.

Darf ich zur Arbeit?

"Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung", ist ebenfalls ein triftiger Grund.

Zur Arbeit können Sie also jederzeit. Sie dürfen ebenfalls aus der eigenen Wohnung, um Ihr Kind in die Kita oder den Hort zu bringen. Das gilt aber  weiterhin nur, wenn beide Elternteile bei Polizei, Rettungsdiensten, Arztpraxen, Versorgungsunternehmen oder im Lebensmittelhandel arbeiten.

Wann darf ich zum Arzt?

Auch "die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen" ist geregelt. Dazu gehören Arztbesuche für Menschen und Tiere, medizinische Behandlungen und auch Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt.

Darunter fallen auch akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe wie beispielsweise Psycho- und Physiotherapeuten. Für alle Fälle gilt, dass die Behandlung  medizinisch dringend erforderlich ist. Dies entscheidet der jeweilige Arzt.

Wo darf ich noch einkaufen?

In der Verfügung wird es "Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs" genannt.  Im Klartext heißt das: Einkaufen ist selbstverständlich erlaubt, allerdings sind ab diesem Sonntag auch keine Friseure oder Baumärkte mehr geöffnet, Restaurants dürfen nur außer Haus verkaufen. 

Aber Supermärkte, Discounter, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsgeschäfte, Tierbedarfsmärkte und Großhandel dürfen öffnen und jederzeit besucht werden.

Einige Geschäfte in Dresden machen bereits Zugangsbeschränkungen. Er werden nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig herein gelassen. Dadurch bilden sich Schlangen vor den Läden. Gleichzeitig dürfen diese Läden aber auch sonntags öffnen. Das entscheiden die Betreiber jeweils selbst.  

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Darf ich meine Verwandten sehen?

Dies ist ausdrücklich erlaubt und umfasst beispielsweise den Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die nicht in speziellen Einrichtungen untergebracht sind.

Auch "die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich" ist erlaubt. Demnach dürfen getrennte Eltern auch die Betreuung ihrer Kinder frei unter sich aufteilen.

Über das Coronavirus informieren wir Sie laufend aktuell in unserem Newsblog.

Darf ich mit meinem Kind raus?

Frische Luft ist wichtig, raten alle Experten. Da derzeit auch kein Schulunterricht stattfindet, sollten die Kinder immer auch mal wieder raus.

Deshalb ist in der Verfügung festgehalten, dass auch jeder draußen sein darf, um sein Kind oder hilfsbedürftige Personen zu begleiten.