Seit Sonnabend 0 Uhr bis zum 4. April 24 Uhr gilt in Dresden eine Ausgangssperre mit Ausnahmen. Im Amtsdeutsch heißt das: "Das verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt". So steht es in der Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP).
Durch viele Ausnahmen ist es aber kein generelles Verbot, raus zu gehen. Ausnahmen werden als "triftige Gründe" bezeichnet. Welche das sind und sie konkret für Sie bedeuten.
Was ist im Notfall?
Als Ausnahme ist "die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum definiert.
Das bedeutet beispielsweise, wenn es in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus brennt, dürfen Sie selbstverständlich heraus. Ebenso, wenn Sie plötzlich krank werden oder sich verletzten, um ins Krankenhaus zu gelangen. Ebenso können Sie einschreiten, wenn Ihr Eigentum beschädigt wird - wie das Auto, Fahrrad und so weiter.
Darf ich zur Arbeit?
"Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung", ist ebenfalls ein triftiger Grund.
Zur Arbeit können Sie also jederzeit. Sie dürfen ebenfalls aus der eigenen Wohnung, um Ihr Kind in die Kita oder den Hort zu bringen. Das gilt aber weiterhin nur, wenn beide Elternteile bei Polizei, Rettungsdiensten, Arztpraxen, Versorgungsunternehmen oder im Lebensmittelhandel arbeiten.
Wann darf ich zum Arzt?
Auch "die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen" ist geregelt. Dazu gehören Arztbesuche für Menschen und Tiere, medizinische Behandlungen und auch Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt.
Darunter fallen auch akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe wie beispielsweise Psycho- und Physiotherapeuten. Für alle Fälle gilt, dass die Behandlung medizinisch dringend erforderlich ist. Dies entscheidet der jeweilige Arzt.
Wo darf ich noch einkaufen?
In der Verfügung wird es "Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs" genannt. Im Klartext heißt das: Einkaufen ist selbstverständlich erlaubt, allerdings sind ab diesem Sonntag auch keine Friseure oder Baumärkte mehr geöffnet, Restaurants dürfen nur außer Haus verkaufen.
Aber Supermärkte, Discounter, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsgeschäfte, Tierbedarfsmärkte und Großhandel dürfen öffnen und jederzeit besucht werden.
Einige Geschäfte in Dresden machen bereits Zugangsbeschränkungen. Er werden nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig herein gelassen. Dadurch bilden sich Schlangen vor den Läden. Gleichzeitig dürfen diese Läden aber auch sonntags öffnen. Das entscheiden die Betreiber jeweils selbst.
Mehr zum Thema Corona lesen Sie hier
Darf ich meine Verwandten sehen?
Dies ist ausdrücklich erlaubt und umfasst beispielsweise den Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die nicht in speziellen Einrichtungen untergebracht sind.
Auch "die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich" ist erlaubt. Demnach dürfen getrennte Eltern auch die Betreuung ihrer Kinder frei unter sich aufteilen.
Über das Coronavirus informieren wir Sie laufend aktuell in unserem Newsblog.
Darf ich mit meinem Kind raus?
Frische Luft ist wichtig, raten alle Experten. Da derzeit auch kein Schulunterricht stattfindet, sollten die Kinder immer auch mal wieder raus.
Deshalb ist in der Verfügung festgehalten, dass auch jeder draußen sein darf, um sein Kind oder hilfsbedürftige Personen zu begleiten.
Was ist, wenn meine Oma gerade im Sterben liegt?
Die Begleitung Sterbender ist selbstverständlich erlaubt. Das umfasst beispielsweise Besuche, aber auch, wenn der traurige Fall eintritt, Beerdigungen.
Diese dürfen aber nur im engsten Familienkreis, mit maximal 15 Personen, stattfinden
Kann ich Menschen in Krankenhäusern besuchen?
Das Gesundheitsministerium hat den Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen prinzipiell untersagt. Allerdings gelten auch hier Ausnahmen.
Die engsten Angehörigen dürfen in Geburts- und Kinderstationen, Palliativstationen und Hospize inklusive zu Besucher zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. Allerdings dürfen nie mehr als fünf Personen gleichzeitig in einem Raum anwesend sein.
Wer in ein Krankenhaus zur Behandlung muss, darf das. Ebenso werden Bauarbeiten weiterhin ausgeführt, sofern sie nicht aufschiebbar sind.
Darf ich nach draußen zum Radfahren oder Joggen?
Ja. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt. Das umfasst auch Spaziergänge.
Allerdings dürfen Sie nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes unterwegs sein. Die Gruppe darf nicht größer als fünf Personen sein.
Darf ich mit meinem Hund Gassi gehen?
In der Allgemeinverfügung wird es "Handlungen zur Versorgung von Tieren" genannt. Diese gelten als Ausnahmen. Also darf jeder mit seinem Hund raus.
Für spezielle Tiernahrung haben ja die Fachgeschäfte weiterhin geöffnet. Ebenso dürfen natürlich kranke Tiere zum Tierarzt gebracht werden.
Sind private Feiern erlaubt?
Nein. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht die eigenen Angehörigen sind, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Private Veranstaltungen und Feierlichkeiten sind verboten.
Auf den Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern ist überall zu achten. Das gilt auch in Bussen und Bahnen.
Weshalb gelten so harte Regeln?
Das liegt daran, dass sich viele nicht an die freiwilligen Aufforderungen durch Stadt und Land gehalten haben. Große Gruppen haben sich in Biergärten, an den Elbwiesen und in Parks gebildet. Es wurde gefeiert.
So kann aber nicht die Infektionskette des Coronavirus unterbrochen werden. Dies ist unbedingt notwendig, um die Ansteckungen zu reduzieren und irgendwann alle Infizierten heilen zu können.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Polizei und Ordnungsamt sind unterwegs, belehren Personen, die Gruppen bilden. Durch die Allgemeinverfügung können sie nun auch jede Person ansprechen, die sich auf der Straße aufhält. Der triftige Grund dafür muss ihnen auf Nachfrage glaubhaft gemacht werden.
Wer gegen die Allgemeinverfügung für Dresden verstößt, dem droht eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Haft.
Weshalb gibt es Kritik daran?
Politiker sagen, es sei eine Einschränkung der Grundrechte. Zudem sei die Allgemeinverfügung nur wenige Stunden vor des Inkrafttretens veröffentlicht worden. Oberbürgermeister Hilbert habe im Alleingang entschieden und härtere Einschränkungen erlassen als vom Freistaat gefordert - ohne den Stadtrat zu informieren.
Hat OB Hilbert den Stadtrat übergangen?
Hilbert sagt: "Der Stadtrat wurde parallel zu den Bürgern informiert." Tatsächlich ist eine Allgemeinverfügung keine Angelegenheit, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Das ist allgemeines Verwaltungshandeln, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt. Dies ist geregelt, um eben in Krisensituationen schnell handeln zu können.
Anders war es zuletzt mit dem Alkoholverbot am Amalie-Dietrich-Platz. Das war eine Polizeiverordnung, die vom Stadtrat beschlossen wurde. Probleme mit Kriminalität gab es dort schon länger. Diese Entscheidung konnte vorbereitet werden und es ging nicht darum, die Ausbreitung eines Virus aufzuhalten.
Auch die Kritik, Dresden gehe weiter als es der Freistaat vorgibt, greift nicht. "Es ist ja keine strikte Ausgangssperre, sondern eine Ausgangsbeschränkung, mit Ausnahmen", so Hilbert. Die Kommunen haben einen Ermessensspielraum, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden.
Hilbert hat damit darauf reagiert, dass einige Dresdner in Gruppen in Biergärten, Parks und an den Elbwiesen gefeiert haben, obwohl sich das Coronovirus in Dresden ausbreitet und zunächst nur geraten worden war, dies zu lassen. Darauf entschied der Dresdner Krisenstab, der von Hilbert geleitet wird, das "Verlassen der eigenen Häuslichkeit" zu verbieten mit den Ausnahmen.
OB Hilbert hat nach eigenen Angaben, das Innenministerium, das Sozialministerium, Sachsens Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister am Freitag informiert, dass er diese Allgemeinverfügung erlassen wird.