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Was tun, wenn der Kinderarzt zu hat?

Der Fall eines kranken Jungen, der am Montag erst nach vielen Stunden behandelt werden konnte, wirft einige Fragen auf.

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© Britta Pedersen/dpa

Von Marcus Herrmann

Meißen. An diesem Donnerstagnachmittag ist die Situation ähnlich, wie drei Tage zuvor. Obwohl einer der beiden Meißner Kinderarztpraxen wegen Urlaubs geschlossen hat, führt die andere nur am Vormittag und nicht wie üblich am Nachmittag von 14 bis 17 Uhr eine Sprechstunde durch. Das hatte eine Mutti aus Scharfenberg bei Meißen am Montagmorgen nicht beachtet, stand nachmittags vor geschlossener Tür und machte sich mit ihrem fiebernden, fünfjährigen Sohn auf den Weg – er endete erst viele Stunden später bei einer Ärztin in Coswig (die SZ berichtete).

Auf dem Anrufbeantworter der bis mittags geöffneten Meißner Praxis wird darauf hingewiesen, man möge sich in dringenden Fällen entweder an den Kinderarzt Christian Speckmann in Dresden-Cossebaude oder die Kinderärztin Vera Illig in Großenhain wenden. Beide Male sind es etwa 18 Kilometer Entfernung. Aber wann ist ein Fall eigentlich dringend und würde man als Elternteil mit seinem kranken Kind nicht sowieso lieber zum nahegelegenen Hausarzt oder in die Notaufnahme gehen? Oder ist das auch wieder nicht richtig? Diese und weitere Fragen treiben viele Nutzer auf der Facebookseite der SZ Meißen um. Einige fühlen mit der Mutter aus Scharfenberg mit, andere hätten anders reagiert. Die SZ beantwortet Fragen zu dem emotionalen Fall:

Was können denn die Ärzte dafür, die doch auch mal krank sein dürfen oder Urlaub machen wollen?
Außer Frage steht, dass Haus- und Kinderärzte, die selbst Eltern sind, oft nur in den Ferien mit der Familie Urlaub machen können und das natürlich auch tun sollen. Deshalb kommt es gerade in der Ferienzeit zu Engpässen. Hier sollte es laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen (KVS) aber Absprachen geben, dass in einer mittelgroßen Stadt wie Meißen zumindest ein Kinderarzt offen hat – möglichst länger als nur bis mittags. „Aber Grippe oder andere Krankheiten können immer zuschlagen, sodass im schlimmsten Fall kein Arzt in der eigenen Stadt offen hat“, so eine Sprecherin der KVS. Dann müsse jedoch über nahegelegene Alternativen informiert werden. Das ist im Meißner Fall so auch passiert.

Sind die Alternativen zu weit weg, sollte man dann besser gleich zum Haus- oder Notarzt gehen?
Im Fall des fünfjährigen Jungen, der fast 40 Grad Fieber und eine eitrige Angina hatte, würde man in einer Notaufnahme nicht abgewiesen, müsste gegebenenfalls aber lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Ähnlich sieht es beim Hausarzt aus.

„Grundsätzlich dürfen Kassenärzte einen potenziellen Patienten nur in Ausnahmefällen ablehnen“, sagt die Münchener Rechtsanwältin Beate Steldinger. Laut dem Fachblatt Ärztezeitung dürfen in Deutschland „alle hausärztlich tätigen Ärzte Kinder und Jugendliche behandeln“. Für Kinder- und Jugendärzte, die als Fachärzte in der hausärztlichen Versorgung eine fünfjährige Weiterbildungszeit absolvieren müssen, gelte dies aber in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr des Patienten. Generell darf ein Hausarzt alle Untersuchungen machen, die auch der Kinderarzt machen darf. Aber: Kinderärzte sind auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert, das Praxispersonal auf Kinder eingestellt und meistens stehen kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung.

Wo kann ich mich im Ernstfall hinwenden, wenn ich unsicher bin, was das Richtige ist?
Im Zweifelsfall stellt der ärztliche Bereitschaftsdienst, der über die zentrale Notrufnummer 116117 kostenlos angerufen werden kann, eine hilfreiche Adresse dar. Über diese Notrufnummer erhalten Patienten Hilfe durch die örtlichen Bereitschaftsärzte, die akute Erkrankungen auch außerhalb der Sprechzeiten behandeln. Bereits vor den Schulferien sollten sich Eltern über Urlaubszeiten und eventuelle Vertretungen informieren. Denn dann sind auch Ärzte häufig nicht wie gewohnt anzutreffen.

Woran erkenne ich, dass mein Kind unverzüglich zum Arzt sollte und nicht nur einen Infekt hat?
Mütter und Väter sollten sich dabei wieder mehr auf ihr Gefühl verlassen, sagte der Kinderarzt Romanus Röhnelt unlängst in einem SZ-Interview. Sowohl Durchfall als auch Fieber seien häufig überbewertet. Oft helfen Tee oder Wasser. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern sei hohes Fieber nicht ungewöhnlich. Wenn es aber – wie im Fall des Jungen aus Scharfenberg – längere Zeit nicht abklingt und mit Hals- und Kopfschmerzen verbunden ist, dann ist der Gang zum Arzt unausweichlich. Jedoch sind bis zu drei Tage Fieber für ein Kind nicht immer ein Alarmzeichen – solange der Nacken nicht steif ist. Jedoch: „Ein krankes Kind sollte zugewandt und nicht schläfrig sein, keine eigenartigen Hauterscheinungen aufweisen“, so Röhnelt.

Muss ein Arzt eine Vertretung nur nennen oder mit dieser auch Näheres dazu absprechen?
Laut Kassenärztlicher Vereinigung genügt es nicht, einen Vertreter auf dem Anrufbeantworter nur zu nennen. Dieser muss darüber immer auch in Kenntnis gesetzt werden. Mitglieder, die ihre vertragsärztlichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, können von der KV mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden.