Dresden. Wenn es im Sommer zu heiß wird in der Wohnung, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Demnach gelten laut gerichtlichen Entscheidungen Wohnungen als mangelhaft, wenn sie sich auf deutlich mehr als 26 Grad aufheizen.
"Insbesondere für ältere Menschen stellen die hohen Temperaturen ein Gesundheitsrisiko dar", sagt Wohnungsbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Die Linke). Im Einzelfall solle mit dem Vermieter geprüft werden, wie für "angemessene Wohnraumtemperaturen" gesorgt werden könne. Sinnvoll sei ein "Temperaturprotokoll", um die Hitze zu dokumentieren.
Für eine Mietminderung reicht es allerdings nicht, wenn es in der Wohnung "nur" zu warm ist. Eine weitere Voraussetzung sei zum Beispiel eine Mängelanzeige an den Vermieter. "In jedem Fall lohnt es sich, juristischen Expertenrat einzuholen", rät Kaufmann.
Den bekommen Mieter zum Beispiel beim Mieterverein, der Verbraucherzentrale und bei Rechtsanwälten. Dresdner mit einem Dresden-Pass müssen für Mietrechtsberatung beim Mieterverein Dresden nichts bezahlen. Außerdem wird ihnen der gesamte erforderliche Schriftverkehr abgenommen.
Neuerdings können auch Haushalte mit Wohngeld und Kinderzuschlag die kostenlose Mietrechtsberatung in Anspruch nehmen. Das macht eine Erweiterung der Richtlinie für den Dresden-Pass möglich.
Der Dresden-Pass wird im Sozialamt, Junghansstraße 2, im Sachgebiet Dresden-Pass, beantragt. Geöffnet ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Telefon: 0351 488 4848. E-Mail: [email protected].
Weitere Infos unter www.dresden.de/mietrechtsberatung.