Bautzen
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Wasser abpumpen verboten

Weil der Kreis Bautzen mit den Folgen der Trockenheit kämpft, sind Bäche, Flüsse und Seen für Wasserpumpen tabu. Es drohen saftige Strafen.

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Gießen ist erlaubt, das Wasser dafür aus Seen oder Bächen abzupumpen, nicht.
Gießen ist erlaubt, das Wasser dafür aus Seen oder Bächen abzupumpen, nicht. © Archivfoto: Marion Groening

Bautzen. Zum Gießen der Gartenpflanzen Wasser aus dem benachbarten Bach pumpen -  das kann teuer werden. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen untersagt mit Wirkung vom Donnerstag die  "Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung aus Oberflächengewässern". Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Grund für die Festlegung ist die anhaltende Trockenheit.  "Der natürliche Wasserhaushalt leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit des Vorjahres. Deshalb muss er vor jeder vermeidbaren Beeinträchtigung geschützt werden", heißt es in einer Mitteilung des Bautzener Landratsamtes.

In der Konsequenz bedarf damit jede Wasserentnahme mit einer Pumpe einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. In dieser Erlaubnis ist regelmäßig die Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser geregelt. 

Mit sogenannten Handgefäßen - etwa Schüsseln oder Eimern - darf auch künftig Wasser geschöpft werden. Allerdings mahnt die Behörde auch hier zur Zurückhaltung. Auf keinen Fall dürften dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden. Insgesamt müsse mit Wasserentnahmen aus fließenden oberirdischen Gewässern, aber auch aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz im Landkreis Bautzen sparsam und verantwortungsvoll umgegangen werden. So wird beispielsweise die Praxis als kritisch angesehen, einen "englischen Rasen" unter reichlicher Bewässerung und häufigem Mähen zu pflegen. Auch erlaubte Wasserentnahmen sind auf das Mindestmaß zu begrenzen, um negative Auswirkungen auf die Ökosysteme zu vermeiden. (SZ)

Die Einhaltung der Mindestwasserführung wird verstärkt überwacht. Auffälligkeiten können bei der Unteren Wasserbehörde mit Sitz in Kamenz, per Mail an [email protected] oder bei Gemeinde-/Stadtverwaltung vor Ort angezeigt werden.