Pirna
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Zu trocken: Wasser abzapfen verboten

Die anhaltende Hitze und fehlender Regen lässt die Wasserstände sinken. Um die Natur zu schonen, greift nun das Landratsamt in Pirna ein.

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Weil Flüsse und Bäche zu wenig Wasser führen, dürfen sie nicht angezapft werden. Einzige Ausnahme: Wasser schöpfen mit Gießkannen.
Weil Flüsse und Bäche zu wenig Wasser führen, dürfen sie nicht angezapft werden. Einzige Ausnahme: Wasser schöpfen mit Gießkannen. © Sebastian Schultz

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände der Flüsse und Bäche im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge derzeitig sehr niedrig. Die Sebnitz, der Lachsbach bei Porschdorf,  der Lockwitzbach bei Kreischa sowie die Wilde und Rote Weißeritz führen laut Landeshochwasserzentrum derzeit Niedrigwasser. Das Landratsamt in Pirna hat auf diese Situation nun reagiert und verboten, Wasser zu entnehmen. Dazu wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute, 12. August,  gilt. Darin wird untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen oder Seen zu Bewässerungszwecken abzuzapfen. Das gilt auch für diejenigen, die sonst mit Genehmigung des Landratsamtes Wasser entnehmen dürfen, wie etwa Land- oder Forstwirte, genauso wie Gartenbauer.

Wie das Landratsamt mitteilt, sei eine wesentliche Entschärfung der Niedrigwasserlage derzeit nicht in Sicht. Die Temperaturen sollen weiter sommerlich bleiben. Eventuelle Niederschläge würden nur lokal und kurzzeitig für Entspannung sorgen. "Diese angespannte Situation darf nicht noch durch Wasserentnahmen verschärft werden", heißt es in der Mitteilung. Anhaltende Niedrigwasserstände stören zudem  die Organismen und Pflanzen nachhaltig, die in und an Gewässern leben.

Das Entnahmeverbot besagt konkret, dass die Wasserentnahme aus Gewässern mittels Pumpen und Schläuchen verboten ist. Das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen bleibt aber erlaubt, soll aber auf ein Minimum reduziert beziehungsweise ganz darauf verzichtet werden. Ob das Verbot eingehalten wird, soll stichprobenartig überwacht werden. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro anfallen. Das Entnahmeverbot soll bis einschließlich 30. September aufrechterhalten werden, außer die Behörde zieht die Allgemeinverfügung vorzeitig zurück.

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