Meißen
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Wasserentnahme bleibt verboten

Trotz kühlerer Witterung – die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und deren natürliche Selbstreinigung sind gefährdet.

Von Udo Lemke
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Wer gießen will, darf das Wasser auch weiterhin nicht aus oberirdischen Gewässern nehmen.
Wer gießen will, darf das Wasser auch weiterhin nicht aus oberirdischen Gewässern nehmen. ©  dpa (Symbolbild)

Meißen/Landkreis. Der Landkreis Meißen als untere Wasserbehörde hat im August eine Anordnung zur Wasserentnahme erlassen. Danach ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – Bäche, Flüsse und Seen – zu Bewässerungszwecken bis auf Widerruf untersagt. „Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.“ 

Auf SZ-Nachfrage beim Landratsamt teilte Helena Musall von der Pressestelle mit: „Da die Allgemeinverfügung bislang nicht – auch nicht in Teilen – widerrufen wurde, gilt sie weiter. Der Widerruf wird im Amtsblatt sowie auf unserer Homepage veröffentlicht.“

Zur Begründung teilt das Landratsamt mit, dass sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit bereits in vielen Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt haben. Eine Änderung dieser Situation sei derzeit nicht absehbar. „Aufgrund der Niedrigwasserstände besteht die Gefahr, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört wird.“ Die Mindestwasserführung sei derzeit nicht gewährleistet. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verstärke dies erheblich, „selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung sein sollte“.

Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushaltes und des Schutzes der Natur, sei eine Beschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erforderlich: „Das öffentliche Interesse am Schutz der Lebensgrundlage Wasser und den gewässerökologischen Belangen überwiegen etwaige private Interessen an einer ungeregelten und unbeschränkten Entnahme von Wasser bei den derzeitig und voraussichtlich sehr niedrig bleibenden Wasserständen“, heißt es dazu in der im Amtsblatt des Landkreises abgedruckten Allgemeinverfügung. „Die ohnehin schon belastete Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und die notwendige natürliche Selbstreinigung würden ohne Beschränkung absehbar weiter verschlechtert.“

In seinem aktuellen Wochenbericht beziffert das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie das Niederschlagsdefizit für unsere Region auf 18 bis 24 Prozent. Zwar sei infolge von meist kurzen und heftigen Niederschlägen die Wasserführung einiger Gewässer gestiegen, aber meist innerhalb weniger Stunden wieder rasch auf das niedrige Ausgangsniveau zurückgefallen. Das Landesamt geht davon aus, „dass sich die aktuelle Niedrigwassersituation weiter verschärfen wird“.