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Weg am Schloss bald nicht mehr öffentlich

Der private Eigentümer will derzeit kein Geld für Baumpflege ausgeben. Doch er hat der Stadt ein anderes Angebot gemacht.

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© Arvid Müller

Von Sven Görner

Berbisdorf. Gefahr durch Bäume“ steht auf dem Schild unter dem Verkehrszeichen, welches Fußgängern das Weitergehen verbietet. Obendrein ist der Weg auch noch mit einem Zaun abgesperrt.

Den Torbogen über dem Weg der Stadt will der Schlossbesitzer sanieren.
Den Torbogen über dem Weg der Stadt will der Schlossbesitzer sanieren. © Norbert Millauer

Zwei Wochen nach dem stürmischen Durchzug von Friederike ist das nichts Ungewöhnliches. Hier, an dem Weg, der sich zwischen Promnitz und dem Berbisdorfer Schlossteich durch alte Eichen schlängelt, liegen die Dinge dennoch anders. Ihn hat die Stadtverwaltung Radeburg schon lange vor dem Wüten der stürmischen Friederike dicht gemacht. Und auch ihr Vorgänger Herwart, der Ende Oktober tobte, hat nichts damit zu tun. Bereits ein paar Tage vor ihm hatte sich der Radeburger Stadtrat mit dem am Teich entstandenen Problem beschäftigt. Ohne eine abschließende Entscheidung zu treffen. Diese fiel nun am Donnerstagabend.

Der Weg, über den diskutiert wurde, gehört zum Schlossgrundstück und befindet sich damit in Privatbesitz. Allerdings ist er seit 1995 beschränkt öffentlich gewidmet, kann also von jedermann genutzt werden. Und genau das ist das Problem. Von Gesetzes wegen haben Eigentümer dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr für angrenzende öffentliche Straßen und Wege ausgeht. Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass der neue Schlossherr, der das Areal vor gut zwei Jahren ersteigerte und die Gebäude nun Schritt für Schritt saniert, die über die Jahre vernachlässigten alten Bäume einer angemessenen Baumpflege unterziehen müsste. Im Rathaus geht man davon aus, dass dafür einmalig um die 10 000 Euro erforderlich wären, plus jährliche Folgekosten.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand für den Grundstückseigentümer. Denn der Weg ist nicht zwingend erforderlich, gibt es doch nur wenige Meter davon entfernt einen weiteren, der die Verbindung zwischen der Straße „Am Schloss“ und dem Park ermöglicht. Dieser Weg auf der anderen Seite des Wasserschlosses ist ebenfalls öffentlich gewidmet und befindet sich zudem im Eigentum der Stadt. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die öffentliche Widmung des umstrittenen Weges aufzuheben, womit dieser zu einem Privatweg werden würde. Die Verkehrssicherungspflicht für den Eigentümer würde damit wegfallen.

Doch die Berbisdorfer hängen offenbar an diesem Weg. Im Oktober war aus der Runde der Stadträte daher der Auftrag an die Verwaltung formuliert worden, mit dem Schlossbesitzer zu klären, ob er der Stadt den Grundstücksstreifen mit dem Weg für einen symbolischen Euro überlassen würde. Dann könnte die Stadt die Baumpflege übernehmen, und der Weg könnte öffentlich bleiben.

Das Gespräch hat die Bürgermeisterin geführt. Allerdings ohne das von einigen Räten erhoffte Ergebnis. Der Schlossbesitzer will den Weg weder abgeben noch derzeit die Bäume pflegen. Im Gegenteil. Wie Bürgermeisterin Michaela Ritter sagt, will er sogar noch einen schmalen Streifen zwischen seinem Grundstück und der Promnitz kaufen. Für die Stadt wäre das kein Verlust. Denn etwas anfangen kann sie damit ohnehin nicht. Und ein Betretungsrecht für die Pflege der Promnitz, für die die Stadt zuständig ist, hat sie per Gesetz.

Und noch eine Anfrage, die ihn Geld kostet, hat der Schlossherr an die Stadt gerichtet: Er möchte gern die Sanierung des Torbogens übernehmen, unter dem der städtische Weg neben der Kirche in den Hof des ehemaligen Rittergutsgeländes führt. Eben jener Weg, der künftig genutzt werden kann, wenn der andere am Teich nicht mehr öffentlich ist. Das Interesse an der Instandsetzung hatte der Schlossbesitzer übrigens schon bei der Eröffnung des kleinen Schlosscafés im bereits saniert Kavaliershaus geäußert.

Die Stadträte stimmten schließlich am Donnerstagabend für die Einziehung des Weges, wobei dieser nach Zusicherung des Eigentümers wohl weiter genutzt werden darf, aber eben dann auf eigene Gefahr. Zustimmung gab es auch zum Verkauf des Bachgrundstücks, dessen Wert nun ermittelt wird. Und schließlich gab es unter zwei Bedingungen auch grünes Licht zum Abschließen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Sanierung des Torbogens: Der Stadt dürfen keine Kosten entstehen, und die Arbeiten sind mit der Denkmalpflege abzustimmen.