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Weg für Neuwahlen in Oberwiesenthal frei

Oberwiesenthal/Leipzig - Der Weg für eine neue Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies als letzte Instanz eine Beschwerde des beurlaubten Bürgermeisters Heinz-Michael Kirsten (CDU) ab.

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Oberwiesenthal/Leipzig - Der Weg für eine neue Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies als letzte Instanz eine Beschwerde des beurlaubten Bürgermeisters Heinz-Michael Kirsten (CDU) ab. Kirstens Wiederwahl vom Januar 2002 ist damit ungültig. Die Entscheidung werde in den kommenden Tagen zugestellt sagte ein Gerichtsprecher am Mittwoch.

Das Landratsamt Annaberg hatte die Wahl bereits im Februar 2002 annulliert, weil Kirsten vor dem Urnengang eine erfolgreiche Bilanz seiner Arbeit im Amtsblatt der Stadt hatte veröffentlichen lassen. Gegen die Entscheidung des Landratsamtes wehrte sich Kirsten mehr als fünf Jahre letztlich vergeblich vor Gericht gewehrt. Nun müssen die Oberwiesenthaler im Oktober oder November ein neues Stadtoberhaupt wählen.

„Jetzt ist endgültig klar, dass Herr Kirsten fünf Jahre zu Unrecht im Amt war“, kommentierte der Sprecher des Regierungspräsidiums Chemnitz, Olaf Weiß, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Regierungspräsident Karl Noltze hatte Kirsten im Februar dieses Jahres wegen Dienstpflichtverletzungen die Amtsgeschäfte verboten und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er soll sich über Vergaberichtlinien hinweggesetzt haben. Der 47-Jährige ist vor dem Landgericht Chemnitz wegen Untreue im Amt angeklagt.

Die Amtsgeschäfte in der hoch verschuldeten Stadt führt derzeit der parteilose FDP-Fraktionschef im Gemeinderat, Mirko Ernst. Die Stadt Oberwiesenthal hat noch keinen genehmigten Haushalt. Sie muss zudem nach einem weiteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April insgesamt 1,8 Millionen Euro an den Bund zahlen. Die Stadt am Fichtelberg hatte ein mit einem Jugendhotel bebautes Grundstück verkauft, das aber im Zuordnungsverfahren für ehemals volkseigene Grundstücke dem Bund zugeteilt wurde. (dpa)