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Wegen Pyro: Dynamo muss Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht verurteilt die Dresdner in zwei Fällen. Die Summe ist beträchtlich, doch der Verein stimmt zu.

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Das Beweisfoto: Mindestens 55 bengalische Feuer, so das DFB-Sportgericht, haben Dynamo-Fans beim Auswärtsspiel in Hamburg abgebrannt.
Das Beweisfoto: Mindestens 55 bengalische Feuer, so das DFB-Sportgericht, haben Dynamo-Fans beim Auswärtsspiel in Hamburg abgebrannt. ©  dpa

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hatte am Dienstagmittag zur Pressekonferenz geladen, es ging um das Thema Lizenz - auch für Dynamo Dresden immer noch eine der zentralen Angelegenheiten. Der Fußball-Zweitligist hat sich zwar deutlich stabilisiert, wirtschaftlich und infrastrukturell. Im sportlichen Bereich bleibt zunächst das Saisonende abzuwarten. Der Abstand zum Abstiegsrelegationsplatz beträgt fünf Spieltage vor Schluss noch sechs Punkte. Die Lizenz aber wird Dynamo erhalten - sowohl für die zweite als auch, bei Bedarf, für die 3. Liga.

Wichtiger war demnach die Nachricht, die den Verein am Nachmittag erreichte - und einen wunden Punkt traf: Pyro-Vergehen der Fans. Zwei weitere Fälle des, so heißt es im Fußball-Amtsdeutsch, unsportlichen Verhaltens hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun geahndet und Dynamo zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro verurteilt. Es ging dabei um Vorkommnisse beim Zweitligaspiel beim Hamburger SV am 11. Februar sowie das Gastspiel am 1. April beim FC Erzgebirge Aue. 

In beiden Partien haben die DFB-Richter insgesamt 80 abgebrannte pyrotechnische Gegenstände gezählt. "Von der sechsten bis neunten Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 11. Februar 2019 wurden im Dresdner Zuschauerblock mindestens 55 Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden in der 46. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 1. April 2019 mindestens 25 weitere pyrotechnische Gegenstände (Blinker) abgebrannt", heißt es in der Verbandsmitteilung.

Bis zu 16.000 Euro der Strafe kann Dynamo "für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2019 nachzuweisen wäre". Der Verein hat dem Urteil sofort zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (SZ)