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Wehen-auslösende Tablette in der Kritik

In Deutschland nutzen Geburtsmediziner zur Einleitung der Wehen ein Medikament, das in der Geburtshilfe nicht zugelassen ist.

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In Einzelfällen sind nach der Gabe von Cytotec schwere Gehirnschäden wegen einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes aufgetreten.
In Einzelfällen sind nach der Gabe von Cytotec schwere Gehirnschäden wegen einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes aufgetreten. © dpa

Berlin. In Deutschland nutzen Geburtsmediziner zur Einleitung der Wehen Medienberichten zufolge ein Medikament, das in der Geburtshilfe nicht zugelassen ist. Das könne in Einzelfällen zu schweren Komplikationen bei Mutter und Kind führen - bis hin zum Tod von Babys, berichten die "Süddeutsche Zeitung" und der Bayerische Rundfunk. 

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) bestätigte, dass Risiken bekannt seien, wenn das Medikament Cytotec außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs verordnet werde. Die Anwendung werde aber unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weiter empfohlen.

Cytotec ist in Deutschland als Magenmedikament zugelassen. Im Rahmen der Therapiefreiheit können Ärzte die Tablette aber auch als Wehenauslöser einsetzen, wenn eine Schwangere vorher zustimmt.

In Einzelfällen seien nach der Gabe von Cytotec schwere Gehirnschäden wegen einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes aufgetreten, heißt es in den Medienberichten. In seltenen Fällen sei die Gebärmutter der Frauen gerissen. Mehrere Babys in Deutschland und Frankreich seien laut Gutachten, Fallberichten und Gerichtsurteilen gestorben.

Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lagen bis Ende Oktober 2019 insgesamt 74 Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit Cytotec bei der Geburtseinleitung vor, wie Sprecher Maik Pommer der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Darunter sei ein Todesfall: Ein Neugeborenes sei vier Tage nach der Geburt durch eine Lungenblutung gestorben. Die Mutter hatte Cytotec und eine weiteres Präparat (Misodel) zur Geburtseinleitung erhalten.

Für Angehörige der Heilberufe ist bei solchen Todesfällen allerdings eine Meldepflicht nach den Regelungen des Arzneimittelgesetzes nicht vorgesehen. Die Zahlen könnten also auch höher liegen als dem BfArM bekannt. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gibt es Alternativen zu Cytotec. (dpa)