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Weihnachtsfrieden auch im Meißner Finanzamt

Vom 21. Dezember bis Neujahr gibt es keine Vollstreckungen, aber Steuerbescheide und Mahnungen werden zugestellt.

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Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Meißen/Dresden. Auch in diesem Jahr wird das Finanzamt Meißen sowie alle anderen Finanzämter des Freistaates Sachsen den Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Matthias Haß hat die Ämter angewiesen, die Bürger des Freistaates in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden können.

Die Finanzämter werden in der Zeit ab 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Außenprüfungen absehen. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall – etwa wegen einer Verjährung – drohen würde.

Einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen wird es allerdings, wie bereits in den Vorjahren, nicht geben. Damit können Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden und die Arbeit der Finanzämter erleichtert werden.

Das Finanzamt Meißen in der Heinrich-Heine-Straße 23 hat am 27. und 28. Dezember 2018 zu den allgemeinen Servicezeiten geöffnet. (SZ/per)

www.finanzamt.sachsen.de/meissen