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Weihnachtsfrieden vom Amt

Die Kreisverwaltung verschickt bis Jahresende keine Zahlungsaufforderungen. Das Finanzamt stoppt Vollstreckungen. Ein paar Ausnahmen gibt es aber.

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Zahlpause: Finanzamt und Kreisverwaltungen setzen Forderungen über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel aus.
Zahlpause: Finanzamt und Kreisverwaltungen setzen Forderungen über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel aus. © dpa

Bautzen. Wer dem Finanzamt oder der Bautzener Kreisverwaltung noch Geld schuldet, kann erst einmal durchatmen. Vollstreckt werden die Außenstände jetzt nicht. Der sogenannte Weihnachtsfrieden gilt beim Landratsamt seit Montag und bis zum 31. Dezember. Beim Finanzamt beginnt die Schonfrist an diesem Freitag und endet nach dem Neujahrstag. „Damit möchten wir die langjährige Tradition des Weihnachtsfriedens fortsetzen und einen kleinen Beitrag zu einem besinnlichen und friedvollen Weihnachtsfest leisten“, so Finanzminister Dr. Matthias Haß. Ähnlich begründet man im Bautzener Landratsamt die Aussetzung von Forderungen, „die als belastend empfunden werden könnten“.

Einige Ausnahmen gibt es allerdings. Sie kommen zum Tragen, wenn Ansprüche und Forderungen durch die Weihnachtsruhe verjähren würden. In diesem Fall werden die entsprechenden Mahnungen auch in den nächsten zwei Wochen verschickt. Der Versand von Steuerbescheiden wird generell nicht gestoppt – egal, ob dem Empfänger damit eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung angekündigt wird. 

Das Landratsamt Bautzen bearbeitet gegenwärtig Forderungen in einem Gesamtumfang von rund 17 Millionen Euro. Gemeint sind damit nach Information der Behörde Außenstände, die nach erfolgloser Mahnung an die Vollstreckung übergeben wurden. "Die Forderungen betreffen den gesamten Leistungsumfang der Landkreisverwaltung. Einige Positionen heben sich dabei natürlich heraus. Forderungen des Jobcenters, der Abfallwirtschaft und der Bußgeldstelle führen die 'Hitliste' dabei sowohl nach Fallzahl als auch nach Forderungshöhe an", so Pressesprecherin Dunja Reichelt. Auch allgemeine Verwaltungsgebühren, Zwangsgelder oder verschiedene privatrechtliche Forderungen landen demnach häufig in der Vollstreckung.(SZ)