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„Weißer Hintern“ in der Nacht

Ein Mann zeigt der Polizei seinen Allerwertesten. Zweimal. Nun muss sich die Justiz mit der delikaten Sache herumschlagen.

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© Symbolfoto

Von Alexander Schneider

Als Polizist Holger N. (50) mit seiner Kollegin die Reisewitzer Straße entlangfuhr, stutzte er. Steht da ein Mann, da vor ihm mitten auf der Fahrbahn? Es war gerade 1.30 Uhr an jenem Donnerstag, 23. Februar 2017. Eigentlich hatte es N. eilig. Gar nicht eilig hatte es dagegen Marcel F. (32) aus Freital. Er hatte doch tatsächlich dem Streifenwagen seinen nackten Po entgegengestreckt. „Als wir kamen, zog er sich die Hose wieder hoch“, sagt Polizist N. „Aber als er unser Auto als Polizeifahrzeug erkannte, hat er sich die Hose wieder runtergezogen“, so N. „Wir haben zweimal einen weißen Hintern glänzen sehen.“

Das war in Höhe der Haltestelle am Bonhoefferplatz in Löbtau. Was danach kam, brachte Marcel F. eine Nacht im Polizeigewahrsam ein. Polizist N. habe erfolglos versucht, den Mann zu beruhigen. Unvermittelt habe F. die Beamten in einem fort beleidigt. „Bullenschweine“ war dabei noch das am wenigsten derbe Schimpfwort. Schließlich half nur noch Polizeiroutine, um sicherzugehen, dass von F. keine Gefahr mehr ausgeht – weder für andere noch für ihn selbst. Die Uniformierten überwältigten den offensichtlich stark betrunkenen Mann, riefen Verstärkung. Der Störenfried kam auf die Schießgasse.

Am Montag stand F. vor dem Amtsgericht Dresden – wegen Beleidigung, Nötigung und Widerstands gegen Polizisten. Er soll auch versucht haben, eine Beamtin zu schlagen. Der Angeklagte sagte, er habe Crystal genommen und drei Nächte nicht mehr geschlafen. Am Tattag habe er zwei Flaschen Wein, sechs bis sieben Bier und mindestens eine Flasche Schnaps getrunken. Er könne sich an nichts erinnern, sei aber von der Polizei „vermöbelt“ worden.

So klar, wie die Sache scheint, ist sie aber nicht. Offen ist die Steuerungsfähigkeit F.s. Es gibt weder Alkohol- noch Drogentests aus jener Nacht. Die sollen aufgrund seiner Aggressivität nicht möglich gewesen sein. Weil F. – er sitzt seit Ende 2017 wegen eines Einbruchs in eine Kirche in Untersuchungshaft – jedoch im April ein weiterer Prozess erwartet, stellte die Richterin das Verfahren nun im Hinblick auf die zu erwartende Strafe am Amtsgericht Pirna ein.