Die Emotionen des Angeklagten konnte man auch unter seiner Schutzmaske gut sehen. Er kämpfte im Moment der Urteilsverkündung mit den Tränen – und verlor. Es waren Tränen der Erleichterung, denn der Vorsitzende Richter Theo Dahm hatte gute Nachrichten für ihn: Er muss nicht ins Gefängnis, sondern kommt mit zwei Freiheitsstrafen von je 18 Monaten davon, die alle beide zur Bewährung ausgesetzt werden – Bewährungszeit vier Jahre. Dazu erteilte das Gericht mehrere Auflagen.
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