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Das Messer macht den Unterschied

Mit einer solchen Waffe im Rucksack ist ein Diebstahl nicht mehr als einfach zu werten. Das musste ein Nieskyer gestern vor dem Amtsgericht Weißwasser erfahren.

Von Constanze Knappe
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© David-Wolfgang Ebener/dpa

Weißwasser. Es ging nur um Kleinigkeiten, wie man landläufig meinen könnte. Und dennoch hatte sich ein Nieskyer gestern vor dem Amtsgericht in Weißwasser zu verantworten. Denn die Sache nahm eine unerwartete Wendung. In einem Einkaufszentrum seiner Heimatstadt gefiel dem Mann im März 2020 eine elektronische Türglocke. Statt diese zu bezahlen, steckte er sie jedoch einfach so in seinen Rucksack. Kurz darauf ließ er bei Edeka gegenüber ein Päckchen Kaffee mitgehen und, da seine Hose kaputt war, auch noch ein paar Druckknöpfe. Dabei wurde er erwischt. Das Fatale daran: Der Mann hatte in seinem Rucksack ein Schweizer Klappmesser. Und das zählt nun mal als Waffe. Damit aber nicht genug. Am 11. September 2020 steckte der Mann, der angeln gehen wollte, bei Obi in Niesky Angelhaken im Wert von 13 Euro ein. Auch die bezahlte er nicht.

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