Weißwasser
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Details fürs Gerätehaus Skerbersdorf werden geplant

Der Fördermittelantrag beim Kreis ist genehmigt. Manche bezweifeln, dass das Geld reicht.

Von Sabine Larbig
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Egal, ob Kameraden und Fahrzeuge der Feuerwehr Krauschwitz Ost, Pechern oder Sagar im Einsatz sind – für alle Wehren und Leistungen gilt eine Gebühren- satzung.
Egal, ob Kameraden und Fahrzeuge der Feuerwehr Krauschwitz Ost, Pechern oder Sagar im Einsatz sind – für alle Wehren und Leistungen gilt eine Gebühren- satzung. © Sabine Larbig

Krauschwitz. Die Erhaltung des Feuerwehrstandortes Skerbersdorf ist eine Pflichtaufgabe laut Brandschutzbedarfsplan. Doch das bisherige Gerätehaus entspricht längst nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, ist sowohl für Löschfahrzeuge und Kameraden zu klein und müsste, laut Unfallverhütungsvorschriften des Freistaates, ertüchtigt werden. Daher ist ein Neubau geplant.

Für den erhält die Gemeinde vom Landkreis nun 430.000 Euro Pauschalförderung. Da die Baukosten rund eine Million Euro betragen, muss Krauschwitz den Rest selbst finanzieren. Gemeinderat Mario Mackowiak bezweifelte, wie die jüngste Ratssitzung zeigte, dass die geplanten Kosten wegen explodierender Baupreise realistisch sind und das Geld reicht. „Wir haben mit anderen Gemeinden gesprochen, die auch Gerätehäuser bauen. In Rohne ist man auch unter einer Million geblieben und wir planen mit einer Etage weniger“, äußerte Bürgermeister Tristan Mühl. Wie er weiter informierte, rechne man zudem mit weiteren Zuschüssen über andere Programme, was den Eigenanteil minimiere.

Ob es so kommt, wird sich zeigen. Indes stimmte der Gemeinderat bereits der Vergabe von Planungsleistungen für Gebäude, Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär für das neue Gerätehaus in Höhe von rund 101.000 Euro zu. Hintergrund: Im kommenden Frühjahr sollen der Abriss erfolgen und zeitnah der Neubau starten. Eine Vertagung der Auftragserteilungen war daher unaufschiebbar und hätte die Einhaltung des Bewilligungszeitraumes für die Fördermittel behindert.

Zugestimmt hat der Gemeinderat gleichfalls einer neuen Feuerwehrgebührensatzung, der alle Ortswehren unterliegen und die alle Leistungen finanziell regelt. Die neue Satzung, die auf einer im September beschlossenen neuen Gebührenkalkulation basiert, beinhaltet auch, wer Feuerwehreinsätze zu zahlen hat und in welcher Höhe. Inbegriffen sind dabei auch Kosten für missbräuchliche Alarmierung, Fehlalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen und Leistungen im Rahmen vorbeugenden Brandschutzes.

Laut neuer Gebührensatzung werden künftig pro Einsatzkraft und Stunde 117 Euro als Kosten verrechnet. Die Fahrzeuggruppe Einsatzleitwagen wird mit 38 Euro/Stunde/Fahrzeug veranschlagt und die Fahrzeuggruppe Löschfahrzeuge mit 449 Euro/Stunde/Fahrzeug. Geregelt sind in der Gebührensatzung auch Kosten für Lösch- und Bindemittel sowie sonstige Verbrauchsmaterialien und anfallende Entsorgungskosten. Hier schlagen die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich zehn Prozent Verwaltungsanteil zu Buche. (sab)

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