Weißwasser. Filmreife Szenen in der Nacht des 6. Juli 2019: Der Fahrer eines Opel Astra liefert sich mit vier Polizeiautos eine Verfolgungsjagd durch die Stadt – und entkommt.
Der Tat angeklagt ist ein junger Mann, dessen Vater als Halter des Fahrzeugs ausgemacht wurde und nachweislich nicht fuhr.
Der angeklagte Sohn schwieg zwei Verhandlungstage lang zum Vorgang. Kurz vorm dritten Verhandlungstermin sandte er dem Gericht eine schriftliche Erklärung, in der er einen anderen Fahrer nannte, sich als unschuldig erklärte.
Der angebliche Fahrer soll die Tat auch bei einem gemeinsamen Informationsgespräch bei einem Anwalt aus Cottbus zugegeben haben. Zudem nannte der Angeklagte noch Zeugen, die seine Aussage untermauern könnten. Weder die daraufhin geladenen Zeugen noch der mutmaßliche Fahrer entlasteten ihn aber bei der Verhandlung am 7. Dezember.
Vielmehr sprach sein Verteidiger davon, dass man sich im Drogenmilieu befinde, weshalb er vermute, dass man sich gegenseitig decke. Und er stellte Beweisanträge auf einen Vor-Ort-Termin sowie die Prüfung seines Mandanten auf Schuldfähigkeit durch einen Gutachter.
Am 21. Dezember ist wieder Verhandlung am Amtsgericht Weißwasser – nunmehr in Runde 4. Als Zeugen vernommen werden dann die an der Verfolgungsjagd beteiligten Polizisten und der Rechtsanwalt aus Cottbus. Er wurde auf Nachfrage des Gerichts beim letzten Verhandlungstag vom befragten Zeugen und mutmaßlichen Fahrer von seiner Schweigepflicht entbunden. Auch die Beweisanträge des Verteidigers werden zur Urteilsfindung, sofern es dazu kommt, einbezogen.