Krauschwitzer durch Post von Schornsteinfegern irritiert

Krauschwitz. „Was ist los? Haben wir einen Krieg der Schornsteinfeger im Ort, und müssen wir als Gemeinde tätig werden“, fragte der Krauschwitzer Gemeinderat Mario Mackowiak jüngst im Rat an. Tätig werden muss die Verwaltung nicht. Doch Hintergrund der Anfrage waren Schreiben örtlicher Schornsteinfeger an Kunden im Kehrbezirk Bad Muskau, zu dem auch Krauschwitz zählt. Der Kehrbezirk war von der Landesdirektion ausgeschrieben worden. Da sich kein regionaler Interessent fand, wurde er mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf umliegende Schornsteinfeger aufgeteilt. Dies führte dazu, dass 700 Grundstückseigentümer in Krauschwitz nun dem von der Landesdirektion bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Thoralf Birgel, der den Kehrbezirk verwaltet, zugeordnet wurden. Birgel schrieb daraufhin kürzlich Betroffene an und teilte ihnen mit, dass er ab sofort „für alle hoheitlichen Tätigkeiten wie Begutachtungen, Abnahmen, Feuerstättenschauen und Terminüberwachung aller gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten“ zuständig sei.
Unlautere Werbung für eigene Firma?
Nur zwei Tage später hatten die Grundstückseigentümer ebenfalls Post von Schornsteinfegermeister Jörg Rother, zu dessen Kehr- und Verwaltungsbereich sie bislang zählten. Rother bezog sich auf Birgel’s Schreiben und teilte mit, dass dadurch der Eindruck entstanden sei, dass es seine Firma nicht mehr gäbe. „Selbstverständlich stehen wir weiter in gewohnter Form zur Verfügung“ schrieb Rother daher und auch, dass der Bezirksschornsteinfeger die von Amts wegen erhaltenen Verwaltungsdaten nicht nutzen dürfe, um private Geschäfte zu machen. Damit verstoße er grob gegen datenschutzrechtliche Vorgaben. Rother bezieht sich damit auf einen Passus im Schreiben von Birgel, der lautet: „... Sie können alle anfallenden Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren und Messen von meinem Betrieb ausführen lassen ... Sollten Sie einen anderen Betrieb für die freien Schornsteinfegerarbeiten beauftragen, bitte ich den beigefügten Rückschein zu unterschreiben und mir bis 28. Januar 2022 zurückzuschicken ...“ Aus Sicht von Rother ist dies unlauterer Wettbewerb, der zudem die Leute irritiere. „Einen Infobrief wegen der neuen Zuständigkeiten senden ist okay. Die Verbindung mit werblichen Inhalten nicht“, meint Rother.
Indes kann Thoralf Birgel seine Kritik nicht nachvollziehen. „Meiner Meinung nach ist die Sache durch Nicht-Information seitens Herrn Rother schiefgelaufen. Er hätte seine Kunden über die neue Zuständigkeit aufklären müssen. Ich verstehe seinen Querschuss daher nicht, nachdem ich es tat, und es ärgert mich. Aber genau deshalb sind die Leute jetzt verunsichert.“
Das trifft den Punkt. Denn betroffene Krauschwitzer fragen sich, was gilt und was zu tun ist. Doch das ist eindeutig geregelt. Eine Rechtsgrundlage für die geforderte Rückantwort gibt es nicht. Hoheitliche Tätigkeiten obliegen dem Bezirksschonsteinfeger. Ansonsten besteht freie Wahlmöglichkeit. Wer schon einen Schornsteinfeger hat, muss also weder tätig werden noch Formulare ausfüllen.
Denn die mit freien Schornsteinfegerarbeiten beauftragten Firmen sind verpflichtet, Termine und notwendige Leistungen einzuhalten und Formblätter der Bestandskunden für anstehende hoheitliche Aufgaben dem Bezirksschornsteinfeger zu übermitteln, damit er wiederum diese terminlich absprechen, durchführen, in Rechnung stellen und dokumentieren kann. „Trotz des Hin und Her haben mir bisher nur drei Kunden abgeschrieben“, so Jörg Rother, der in Bad Muskau und Sagar die hoheitliche Aufgabe hat.