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Verfolgungsjagd noch immer ein Fall fürs Gericht

Ein Gablenzer soll sich wegen seines besonders rücksichtslosen Verhaltens vor dem Amtsgericht verantworten. Jetzt gab es eine Strafe – für zwei Zeugen.

Von Constanze Knappe
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© David-Wolfgang Ebener/dpa

Weißwasser. Dass in Verkehrsstrafsachen Prozessbeteiligte nicht vor Gericht auftauchen, ist so selten nicht. Im Amtsgericht Weißwasser scheint es „gefühlt“ aber besonders ausgeprägt zu sein, wie der Fall eines Gablenzers belegt. Der Beschuldigte soll sich am 29. Mai 2019 eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben. Bei schätzungsweise 90 bis 100 km/h soll er als Fahrer eines Audi A6 gegen 19.32 Uhr an der Kreuzung Kromlauer Weg/Ecke Feldweg in Gablenz mit seinem Verhalten ein kleines Kind in üble Gefahr gebracht haben. Das konnte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

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