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Vorgaben für offene Feuer und Nachtruhe neu geregelt

Für die Gemeinden Schleife, Groß Düben und Trebendorf wurde die Polizeiverordnung jetzt geändert. So manches ist damit nun klarer definiert.

Von Constanze Knappe
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So große Feuer wie dieses dürfen nicht entzündet werden - außer zu Hexenfeuer.
So große Feuer wie dieses dürfen nicht entzündet werden - außer zu Hexenfeuer. © SZ

Das Abbrennen offener Feuer auf öffentlichen Flächen in der Verwaltungsgemeinschaft Schleife ist grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind die Hexenfeuer am 30. April sowie die Feuer anlässlich des Tages der Deutschen Einheit. Das regelt die neue Polizeiverordnung für die Gemeinden Schleife, Groß Düben und Trebendorf. Die bisherige Verordnung galt seit 2010 in den drei Gemeinden des Schleifer Kirchspiels. Während der Zeit der Lockdowns in der Corona-Pandemie, in der viele Menschen zu Hause waren, habe es zunehmend Unklarheiten gegeben. Nicht nur deshalb war es aus Sicht von Hauptamtsleiterin Marion Mudra „höchste Zeit, den Text an die aktuelle Situation anzupassen“. Während einige Passagen „einfach nur schick gemacht“ wurden, waren andere grundsätzlich zu überarbeiten.

Beispielsweise sei des Öfteren unklar gewesen, unter welchen Voraussetzungen offene Feuer erlaubt sind. Das wurde mit der ersten Änderung der Polizeiverordnung nun eindeutig geregelt. Nur zwei Ausnahmen gibt es dafür auf öffentlichen Flächen, wobei als solche sämtliche Straßen, Wege und Plätze zählen, auf denen „ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet“, also auch Grünanlagen, Spielplätze sowie Strand und Liegebereiche in Erholungsanlagen. Außerhalb öffentlicher Flächen sind Koch- und Grillfeuer in Feuerschalen oder befestigten Feuerstätten auf einer Grundfläche bis maximal ein Quadratmeter sowie bis zu einer Höhe von 1,50 Meter erlaubt. Für alle anderen Feuer auf privatem Grund und Boden ist eine Genehmigung erforderlich und der Antrag dazu spätestens fünf Werktage vor dem Abbrennen in der Verwaltung in Schleife zu stellen.

Sonnabend ist nicht überreguliert

Neu geregelt wurden die Passagen zur Lärmbelästigung und zum Schutz der Nachtruhe. Somit könne man jetzt im Interesse der Anwohner mehr Einfluss auf Open Air-Events nehmen, hieß es in der Begründung. Demnach bedürfen Veranstaltungen im Freien, in Festzelten und nicht konzessionierten Räumen, die über 22 Uhr hinaus andauern, einer Genehmigung. Diese kann mit Auflagen verbunden sein.

Verboten sind Haus- und Gartenarbeiten zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen, sofern sie „die Ruhe anderer unzumutbar stören“ wie etwa Rasenmähen, Holzspalten, das Betätigen von kreischenden Arbeitsmaschinen und dergleichen mehr. Die Regeln für die Gartenarbeit wurden angesichts der Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren zwar erweitert, jedoch habe man dabei den Sonnabend nicht überreguliert. Es sei trotz allem dem Rechnung getragen, dass Berufstätigen zumeist nur der Sonnabend bleibt, um auf ihrem Grundstück Arbeiten nachzugehen. Ergänzt wurde ein Absatz zur Tierhaltung. Demnach dürfen in den drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft keine umherstreunenden oder verwilderten Tiere wie Katzen und Tauben mehr gefüttert werden.

Die Polizeiverordnung gilt für alle öffentlichen Bereiche in den Gemeinden Schleife, Groß Düben und Trebendorf – aber auch dann, wenn die Störung von Privatgrundstücken ausgeht. Die Gemeinde Schleife ist als Ortspolizeibehörde für die Durchsetzung der Regeln zuständig.

Seit vergangenem Herbst hatten sich die Ausschüsse der drei Gemeinden mit den neuen Regeln für die Befindlichkeiten im öffentlichen Leben befasst. Die Räte in Groß Düben und Schleife befürworteten den Entwurf zur ersten Änderung der Polizeiverordnung einstimmig. In Trebendorf tat man sich offenbar etwas schwerer damit. Nachdem sich der Hauptausschuss zweimal mit dem Thema befasst hatte und und seine Hinweise eingearbeitet waren, wurde der Beschluss im Gemeinderat mehrheitlich (bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen) gefasst. Mit diesem Votum waren die Vertreter der drei Gemeinden zur Abstimmung im Gemeinschaftsausschuss ermächtigt. Dieser hatte nun am Montag sozusagen das letzte Wort. Ihm oblag es, die überarbeitete Polizeiverordnung zum 23. März 2022 in Kraft zu setzen.

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