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Wer die Maskenpflicht im Kreis Görlitz kontrolliert

Zuständig ist der Kreis. Städte wie Weißwasser dürfen Verstöße nicht selbst ahnden. Schicken sie trotzdem eigene Mitarbeiter?

Von Frank Thümmler & Ingo Kramer & Frank-Uwe Michel & Sabine Larbig
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Die Bitte, Masken aufzusetzen, findet man an vielen Stellen. Aber kontrolliert das auch jemand?
Die Bitte, Masken aufzusetzen, findet man an vielen Stellen. Aber kontrolliert das auch jemand? ©  Nikolai Schmidt

Seit 1. September kann es teuer werden, wenn man – dort, wo es gefordert ist – ohne Maske erwischt wird. Also zum Beispiel in Geschäften. 60 Euro können für Maskenmuffel fällig werden. Doch wer kontrolliert das? Können die Städte und Gemeinden mit ihrem Personal dem nachgehen und Bußgelder erheben? Zuständig ist der Landkreis, die Bußgeldbescheide werden von der Kreisbehörde ausgestellt.

Die Behörde ist allerdings auf die Anzeigen von Dritten angewiesen, teilt das Kreis-Ordnungsamt auf Nachfrage mit – also zum Beispiel auf Anzeigen seitens der Polizei oder von kommunalen Behörden. „Liegt eine Anzeige vor, gehen wir dieser nach und versenden einen Bußgeldbescheid“, so Kreissprecherin Franziska Glaubitz. Die Amtsmitarbeiter werden nicht gezielt auf Streife gehen. Das sei auch rein personell nicht leistbar.

Erhobene Bußgelder verbleiben beim Landkreis. Ausnahme sind laut Aussage des Landratsamtes Städte, die mit ihren Ortsbehörden selbst Bußgelder erheben können – das sind etwa Görlitz, Niesky und Löbau. Mit den eingenommenen Bußgeldern können sie ihre Aufwendungen ausgleichen, etwa für das Ordnungsamts-Personal.

Görlitz hat keine extra Streife

Genau wie beim Landkreis geht auch bei der Görlitzer Stadtverwaltung niemand gezielt auf Maskenpflicht-Streife. „Die Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt sprechen aber Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich an, sofern diese beispielsweise bei Streifengängen offenbar werden, und bringen sie auch zur Anzeige“, sagt Rathaussprecherin Juliane Zachmann. Allerdings bestehe hier Ermessensspielraum. Kurz gesagt heißt das: Die Ordnungsamtsmitarbeiter schauen nebenher mit auf dieses Thema und sprechen den an, den sie zufällig erwischen.

Maskenpflicht bestehe ohnehin nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Reisebussen und beim Aufenthalt in Läden. Bei den Görlitzer Verkehrsbetrieben (GVB) und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliere firmeneigenes oder beauftragtes Personal die Einhaltung der Maskenpflicht. Verstöße könne die GVB anzeigen und per Hausrecht sanktionieren, also ein Hausverbot aussprechen. Gleiches gelte auch für den Einzelhandel. Situationsabhängig können zum Beispiel die GVB die Landespolizei verständigen oder Verstöße direkt beim Kreis als zuständiger Behörde anzeigen.GVB-Sprecher Andreas Kolley bestätigt das. Allerdings: Der größte Teil der Fahrgäste halte sich vorbildlich an die Maskenpflicht. „Sollten Fahrgäste vergessen haben, die Bedeckung zu tragen, werden sie durch unsere Kundenbetreuer oder Fahrer aufgefordert, diese aufzusetzen und kommen dem meist auch ohne größere Diskussionen nach“, sagt Kolley. Die wenigen hartnäckigen Maskenverweigerer werden von der Beförderung ausgeschlossen, erklärt er: „Sollte es erforderlich werden, wird auch die Polizei hinzugezogen.“ Das sei aber bisher nur selten nötig gewesen.

Auch Juliane Zachmann lobt die Görlitzer: „Die – auch jüngste – Erfahrung zeigt, dass bei der Bestreifung durch unseren Vollzugsdienst nahezu keine Ordnungswidrigkeiten mit Corona-Bezug festgestellt werden.“ Die festgestellten Verstöße seien stark zurückgegangen. Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum bestehe nicht, „sodass wir dort auch keine gezielten Kontrollen durchführen“.Die Kommunen als Ortspolizeibehörden sind bestenfalls sehr am Rande involviert, ergänzt Holger Kloß, Leiter der Bußgeldstelle im Görlitzer Rathaus. „Vollzugshilfe für die zuständigen Infektionsschutzbehörden, hier also den Landkreis, ist ausdrücklich dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten“, sagt Kloß. Die Stadt werde aber im Rahmen der Vollstreckungshilfe – also bei konkreten Anhaltspunkten des Kreises – auf dessen Ersuchen im Einzelfall tätig. „Derzeit liegt uns aber kein Vollstreckungshilfeersuchen des Kreises vor“, sagt Kloß.

Weißwasser schaut genauer hin

Ähnlich ist die Situation derzeit in Weißwasser. „Zurzeit sind wir nicht aktiv auf Kontrolle, es gibt auch keine entsprechende Anforderung seitens des Landkreises“, sagt Stadtsprecher Wulf Stibenz. Das Rathaus behält sich aber vor, auf sich verändernde Situationen zu reagieren.Am Anfang der Pandemie mit der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht habe es sowohl in Geschäften als auch im öffentlichen Raum immer wieder Verstöße gegeben, erklärt Stibenz. Die Stadt habe versucht, Bürger, Unternehmer, Betreiber ... mit Infoblättern, Gesprächen und Verdeutlichung möglicher Konsequenzen zu sensibilisieren. „Bei aktiver Verweigerung haben wir das an Polizei und Gesundheitsamt gemeldet beziehungsweise Anzeige erstattet. Kurzzeitig haben wir mit der Polizei als Amtshilfe für den Kreis in Weißwasser ein Ladengeschäft schließen müssen. Kurz darauf wurden dort die Hygieneauflagen erfüllt“, erinnert sich Stibenz.

Strategie „ohne große Keule“

Besonders bei Veranstaltungen werde im Rahmen der normalen Kontrollen auch geschaut, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden. „Jüngst haben wir deshalb auch Anzeige gegen einen Organisator gestellt“, sagt der Stadtsprecher.Außerdem setze die Stadt das Hygienekonzept im Rathaus und den städtischen Objekten rigoros durch, mache dabei auch vom Hausrecht Gebrauch und verweise jene, die uneinsichtig sind. „Unsere Strategie bleibt, nicht gleich die große Keule rauszuholen, sondern mit Information, Aufklärung und Hinweisen die Menschen zu sensibilisieren. Wenn das nicht fruchtet, zeigen wir den Fall an“, erläutert Stibenz. In der vergangenen Woche trat zum Beispiel in einer städtischen Kita der Fall auf, dass immer wieder Eltern ohne Maske ins Gebäude gegangen sind. Die Reaktion der Stadt: „Dort haben wir mit Präsenz des Ordnungsamtes dann gezielt kontrolliert. Weil ein Vater latent aggressiv dagegen und gegen die Erzieher gewesen ist, wurde er angezeigt.“

Bad Muskau setzt auf Aufklärung

In Bad Muskau wird ebenfalls regelmäßig kontrolliert – durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Stadt und den Bürgerpolizisten. „Außerdem haben wir im Rathaus ebenfalls Maskenpflicht in allen Bereichen mit Besucherverkehr und wo der Mindestabstand nicht einzuhalten ist“, sagt Bürgermeister Thomas Krahl. Gesetzt wird in der Kur- und Parkstadt außerdem auf Information über unterschiedliche Kommunikationswege, die persönliche Gespräche ebenso beinhalten wie öffentliche Aushänge und Hinweise im städtischen Mitteilungsblatt, um Bevölkerung und Gäste der Stadt zu sensibilisieren. Bei Verweigerung oder wiederholten Verstößen werde jedoch Meldung gemacht oder Anzeige erstattet.

In kleineren Städten des Kreises wie Niesky oder auch Reichenbach spielt die Kontrolle der Maskenpflicht aktuell im besten Falle eine untergeordnete, eigentlich gar keine Rolle. Ursula Popp vom Nieskyer Ordnungsamt erklärt: „In den Anfangszeiten, im April und Mai, haben wir kontrolliert und die Leute auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht.“In jüngster Zeit habe es jedoch keine Kontrollen mehr gegeben. Anzeigen zu Verstößen seien ebenfalls nicht im Rathaus eingegangen. „Die hätten wir an die zuständige Behörde, das Landratsamt, zur Bearbeitung weitergeleitet.“

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